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Frage von Axel Z. •

Frage an Ronald Pofalla von Axel Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Pofalla,

seit vielen Jahren arbeite ich im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ und habe dazu natürlich auch an der Universität die nötige Qualifikation erlangt. Dazu verfüge ich über Auslandserfahrung und spreche mehrere der sogenannten „Gastarbeitersprachen“.

Mit diesem Brief möchte ich Sie auf eine gravierende Fehlentwicklung im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ aufmerksam machen, die auch wiederholt von meinen ausländischen Schülern an mich herangetragen wurde. In den sogenannten Integrationskursen werden häufig Lehrkräfte eingesetzt, die zwar teilweise über Zeugnisse verfügen, aber nicht über die dazugehörenden Kenntnisse der deutschen Sprache.

Gerade vor dem Hintergrund der Diskussion über die Intergration von Zuwanderern in die deutsche Gesellschaft und das Entstehen von Parallelkulturen, sollte doch sicher gestellt werden, dass die Lehrkräfte über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Zudem muss man sich fragen, ob es nicht eine Veruntreuung der Steuergelder ist, wenn arabische oder osteuropäische Lehrkräfte (, die selbst möglicherweise an einem Sprachkurs teilnehmen sollten), wiederum Deutsch unterrichten, was vom deutschen Steuerzahler finanziert wird.

Außerdem stellt sich die Frage, wie eine Person, der die deutsche Kultur fremd ist, diese „unterrichten“ soll.

Gerne würde ich Sie bei Ihren Recherchen unterstützen. Bei namentlicher Erwähnung bitte ich Sie zuerst mit mir Rücksprache zu halten.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Zahnmesser

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Zahnmesser,

vielen Dank für Ihre Mail, die ich mit Interesse gelesen habe. Ich stimme Ihnen natürlich grundsätzlich völlig zu, dass die Lehrer, die in Integrationskursen eingesetzt werden, ihrerseits ausreichende Deutschkenntnisse aufweisen müssen.

Sie können sicher sein, dass ich mich in diesem Sinne einsetzen werde. Zugleich möchte ich darauf hinweisen, dass die Frage, welche konkreten Anforderungen die eingesetzten Lehrkräfte erfüllen müssen, nicht in die Entscheidungskompetenz des Bundes, sondern in die der Länder bzw. in die Entscheidungskompetenz der betreffenden Schulträger fällt.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla, MdB