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Ronald Pofalla
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Frage von Mick I. •

Frage an Ronald Pofalla von Mick I. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Pofalla,

warum tut sich die CDU so schwer? Mein Vorschlag zum Thema ( Mindestlohn) würde so sein. 6,50 € Mindestauffanglohn bei einem Eingangssteuersatz ca.6 %. Ich denke, damit könnten alle Parteien und der Staatshaushalt moderat umgehen und der Mindestlöhner hätte ca. 150 € mehr.

Ich frage mich ernsthaft, ob Teile dieses Parlament weder Moral noch Kompetenz haben. Die zunehmende Spaltung der Gesell- schaft wird Deutschland eine Art "Weimarer Verhältnisse" bescheren. Dann gibt es allerdings nur noch Verlierer.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Imroc,

vielen Dank für Ihre Mail vom 22.06.2007, die ich mit Interesse gelesen habe.

CDU und CSU haben die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns im Koalitionsausschuss verhindert. Ein solcher flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn würde Hunderttausende von Arbeitsplätzen vernichten. Dies zeigt unter anderem eine Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle und des Ifo-Instituts Dresden. Demnach würden bei einem gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro 621.000 Arbeitsplätze verloren gehen.

Experten rechnen im Übrigen mit einem Zuwachs der Schwarzarbeit von 7 Prozent oder 25 Milliarden Euro, wenn ein gesetzlicher Mindestlohn von 7,50 eingeführt würde.

Richtig ist, dass 20 der 27 EU-Länder einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt haben. Der Mindestlohn in Europa schwankt jedoch zwischen knapp 80 € und rd. 1.500 € pro Monat. Der deutsche Arbeitsmarkt unterscheidet sich von diesen Ländern durch einen starken Kündigungsschutz und durch ein ausgeprägtes Tarifrecht, die die Rechte der Arbeitnehmer im besonderen Maße schützen, aber zusammen mit einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn zur Erhöhung der Arbeitslosigkeit führen (Beispiel: Jugendarbeitslosigkeit in Frankreich).

Die CDU hat in der Koalition durchgesetzt, dass Lohndumping in Deutschland verhindert wird. Anstelle der von der SPD geforderten staatlichen Zwangs-Eingriffe ist die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie gestärkt worden. Denn die Festlegung von Löhnen ist erste Aufgabe von Gewerkschaften und Arbeitgebern. Das ist nicht Aufgabe der Politik.

Der Wettbewerb in Europa ist in den vergangenen Jahren auch bei den Löhnen intensiver geworden. Insbesondere im Niedriglohnbereich hat die Gefahr von sozialen Verwerfungen in Deutschland durch ausländische Arbeitnehmer, die nach den Bedingungen der Herkunftsländer entlohnt werden, zugenommen. Um darauf angemessen reagieren zu können, ermöglichen wir eng definierten Bedingungen die Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf weitere Branchen.

Künftig können in einzelnen Branchen unterste Tariflöhne durch die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowohl für deutsche wie für ausländische Beschäftigte verbindlich festgeschrieben werden.

Für die große Mehrheit der in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten auch heute noch mittel- bzw. unmittelbar Tarifverträge. Die Tarifbindung hat jedoch in der Vergangenheit abgenommen. Um soziale Verwerfungen in den Branchen zu verhindern, in denen keine Tarifverträge gelten oder Tarifverträge nur geringe Wirkungskraft entfalten, erhalten Gewerkschaften und Arbeitgeber die Möglichkeit, branchen- und/oder regionalspezifische Lohnuntergrenzen vorzuschlagen. Diese Vorschläge kann die Bundesregierung für verbindlich erklären und auf ausländische Arbeitnehmer erstrecken.

Mit dieser modifizierten Aktivierung des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes, das unter dem Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard beschlossen worden ist, stärken wir die Gestaltungskraft von Gewerkschaften und Arbeitgebern nachdrücklich. Erstmals geben wir den Tarifpartnern auch rechtliche die Möglichkeit für ganz Deutschland ihrer Aufgabe der Festlegung von Lohn- und Arbeitsbedingungen erfolgreich nachkommen zu können.

Die CDU tritt im Übrigen gegen sittenwidrige Löhne ein. Bereits heute können die Gerichte zwar ein „auffälliges Missverhältnis“ zwischen Arbeitsleistung und Arbeitslohn feststellen. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn Löhne ein Drittel unter dem geltenden Tarifvertrag bzw. dem ortsüblichen Vergleichslohn einer Branche liegen. Wir bedauern, dass die SPD nicht bereit war, diese Regelung in einem Gesetz festzuschreiben.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla, MdB