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Ronald Pofalla
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Frage von Bernd D. •

Frage an Ronald Pofalla von Bernd D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Pofalla,

(da Sie auf drei E-Mails nicht reagierten (abgesehen von der Mitteilung der Löschung), nun ein Versuch auf diesem Wege:)

Was spricht aus Ihrer Sicht gegen folgenden Vorschlag zur Fortentwicklung des Arbeitsschutzgesetzes:

" Rauchen ist an allen geschlossenen Arbeitsplätzen verboten; Ausnahmen davon sind nur dann möglich, wenn dadurch der Schutz der nicht-rauchenden Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird. Dies ist dann anzunehmen, wenn Tabakrauch nicht wahrnehmbar ist."

Mit freundlichem Gruß
Bernd Derksen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Derksen,

vielen Dank für Ihre Mail, die ich mit Interesse gelesen habe. In Ihrer Mail befassen Sie sich mit dem Thema Nichtraucherschutz.

Für die Bereiche Gaststätten, Schulen, Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Hochschulen liegt die verfassungsrechtliche Zuständigkeit bei den Bundesländern. Dieses ist insbesondere auch der Föderalismusreform geschuldet. Das hat zur Folge, dass für einen bundesweit einheitlichen und wirksamen Nichtraucherschutz Bund und Länder zusammenarbeiten müssen.

Die Ministerpräsidenten der Länder haben am 22.3.2007 eine weitgehende Einigung erzielen können. Ein generelles Rauchverbot wird künftig in öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln, Gesundheits-, Bildungs-, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in Diskotheken gelten.

Auch das Rauchen in Restaurants, Hotels und Gaststätten soll deutlich eingeschränkt werden. Die Mehrheit der Ministerpräsidenten der Länder haben sich dafür ausgesprochen, dass Rauchen grundsätzlich nur noch in abgetrennten, geschlossenen Räumen zu gestatten. Allerdings will sich eine Minderheit der Länder die Möglichkeit offen halten, den Gastronomen in einzelnen Fällen Ausnahmen einzuräumen.

Die Vereinbarungen stellen jedem Fall eine massive Verbesserung des Schutzes der Nichtraucher dar.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla, MdB