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Ronald Pofalla
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Frage von Frank von den D. •

Frage an Ronald Pofalla von Frank von den D. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Pofalla,

ich wende mich an Sie, da wir uns Anfang der 90`er Jahre kennengelernt haben, als zu dieser Zeit Zwangsversetzungen von Kollegen der Bundeszollverwaltung auf durchgeführt wurden...

Nun meine Fragen:

Gibt es in Berlin eine Diskussion über die Zukunft der Bundeszollverwaltung?

Hintergrund ist, dass viele Kollegen mittlerweile ihre gewerkschaftliche Heimat in der GDP gefunden haben und diese das Ziel einer Umstrukturierung des Zolls zu einer Bundesfinanzpolizei verfolgt.

Meiner persönlichen Meinung nach, wird im BMF eine Politik nach Gutsherrenart betrieben. So wurde jüngst der Sonderurlaub für GDP Funktionäre anl. ihrer Tätigkeit (Zollbeamte) gestrichen!!

Immer mehr Streichungen und Kürzungen belasten die Kollegen.

Anhand eines Beispiels wird klar, wie zahnlos der Tiger "Zoll" seine tägliche Arbeit bewältigen muss.

Kollegen, die in einem grün-weißen Streifenwagen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, bewaffnet und in einer für den Bürger erkennbaren Uniform im Rahmen des Dienstes unterwegs waren, verhinderten durch ihren Einsatz eine Straftat zum Nachteil eines Bürgers (schwere Körperverletzung). Dabei kam ein Beamter zu Schaden. Dies wäre kein Dienstunfall, da man ja nicht zuständig gewesen sei. (Magdeburger Urteil)

Aussagen wie "Keine Kontrollen sind auch eine Art Stichprobenkontrolle" verunsichern die Beamten in bestimmten Bereichen.

Wie denken Sie über die Einrichtung einer Bundesfinanzpolizei mit allen erfoderlichen Befugnissen und Rechten, die der Bundespolizei heute bereits zustehen?

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

MfG

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr von den Driesch,

vielen Dank für Ihre Mail. In Ihrer Mail sprechen Sie die Frage der zukünftigen Entwicklung der Bundeszollverwaltung an.

Die ablehnende Position des Bundesfinanzministers als zuständigem Fachminister zur Frage einer Bundesfinanzpolizei dürfte Ihnen bekannt sein. Der Bundesfinanzminister hat dazu zuletzt im November 2006 erklärt: „Die Kernaufgaben der Zollverwaltung als klassische Einnahmeverwaltung liegen in der Sicherung der Einnahmen des Bundes. Die zur Erfüllung dieser Aufgaben zugewiesenen Vollzugsbefugnisse sind Annex dieser Grundausrichtung und dienen ihrer Durchsetzung. Daher gibt es keine Bundesfinanzpolizei.“ Im Rahmen einer umfassenden Strukturreform soll nun die Zollverwaltung des Bundes zukunftsweisend an ihren geänderten Aufgaben neu ausgerichtet werden. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 6.11.2006 ein Grobkonzept „Strukturentwicklung Bundesfinanzverwaltung“ für die Zollverwaltung vorgelegt, das im Februar von BM Steinbrück gebilligt worden ist. Die weitere Ausgestaltung der Struktur- und Prozessüberlegungen bleibt dabei im Wesentlichen dem vom BMF zu erstellenden Feinkonzept vorbehalten, das bis Ende 2007 erstellt werden soll. Die Union ist hierbei an einem ausgewogenen Konzept gelegen; daher stehen wir im ständigen Kontakt mit dem BMF. Die Beschäftigten der Zollverwaltung wurden in zahlreichen Informationsveranstaltungen über den aktuellen Stand der Beratungen informiert und hatten Gelegenheit zu Kritik und Anregungen.

Es sollen im Rahmen der Neustrukturierung bundesweit fünf Bundesfinanzdirektionen mit zugeordneten Bezirken in Hamburg (Bezirk Nord), Potsdam (Bezirk Mitte), Köln (Bezirk West), Neustadt a. W., (Südwest) und in Nürnberg (Bezirk Südost) geschaffen werden, während die Oberfinanzdirektionen Cottbus, Hamburg, Köln und Nürnberg mit ihren Zoll- und Verbrauchssteuerabteilungen und der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie die Zoll- und Verbrauchssteuerabteilungen bei den Oberfinanzdirektionen Chemnitz, Hannover, Karlsruhe und Koblenz aufgelöst werden sollen. Die Fachaufgaben der Zollverwaltung werden künftig auf der Ebene der örtlichen Behörden (43 Hauptzollämter mit derzeit 285 zugeordneten Zollämtern sowie 8 Zollfahndungsämter) wahrgenommen, wodurch ihre Eigen- und Ergebnisverantwortung gestärkt werden soll.

Als Standorte der zukünftigen Bundesfinanzdirektionen sind aus fachlichen und personalwirtschaftlichen Gründen bisherige Standorte der heutigen Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen der Oberfinanzdirektionen vorgesehen, wobei aus Gründen der Erreichbarkeit eine Standortfestlegung am Rande des Bezirks vermieden werden soll. Ferner sollen die Bezirke so festgelegt werden, dass wirtschaftliche Schwerpunktzentren mit strukturschwächeren Gebieten verzahnt werden, und dass durch Zuweisung einer vergleichbaren Anzahl an Ortsbehörden (8 bis 9 Hauptzollämter) und Personal (zwischen 4.500 und 6.000 Arbeitskräften) eine ausgewogene Verteilung gewährleistet wird.

Im Bereich des Personals zählen zu den wesentlichen Auswirkungen bei Umsetzung des Konzepts vor allem die Straffung der Mittelebene und die gleichzeitige Abschichtung von Aufgaben auf die Ortsebene, die daraus folgende Personalumschichtung und aufgrund der veränderten Aufgabenerledigung die qualitative Erhöhung der Anforderungen an die Beschäftigten, insbesondere an die Führungskräfte, die durch gezielte Personalentwicklungs- und Fortbildungsmaßnahmen vorbereitet, aber haushaltsneutral finanziert werden. Konkrete personalwirtschaftliche Auswirkungen der Neustrukturierung können erst im Feinkonzept festgelegt werden.

Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Haushalt ist zu erwarten, dass in Folge der Neustrukturierung der fachlichen Aufgabenwahrnehmung durch die verstärkte Standardisierung der Arbeitsprozesse und die Zusammenführung von Fachaufgaben neue Strukturen und wirtschaftlichere Abläufe in der gesamten Zollverwaltung entstehen werden (insbes. durch Straffung der Mittelebene, Konzentration von Fachaufgaben, Stärkung der Ortsebene und Zusammenführung von Bildungseinrichtungen). Durch die Reduzierung der Zahl der Dienststellen, vorrangig durch Straffung auf der Mittelebene und die Integration von Sonderstrukturen in die Zentralen Facheinheiten, sollen mittel- und langfristig deutliche Kosteneinsparungen erzielt werden können. Das exakte Kosteneinsparvolumen und die Auswirkungen auf den Sach- und Personalhaushalt sowie die genauen Veränderungen bei Arbeitsplätzen und Dienstposten bleiben dem Feinkonzept vorbehalten.

Im Rahmen des Feinkonzepts sind auch die von der Neustrukturierung betroffenen Rechtsänderungen vorzunehmen, also Vorschriften und Regelungen anzupassen (Errichtung der Bundesfinanzdirektionen, Auflösung der Oberfinanzdirektionen, Verlagerung von Zuständigkeiten) und die strukturellen Veränderungen durch Organisationserlass des BMF umzusetzen. Im Rahmen weiteren Verhandlungen mit unseren Koalitionspartner und im parlamentarischen Gesetzesverfahren wird sich zeigen, ob ggf. die Forderung einer Klarstellung, Konkretisierung oder nochmaligen Prüfung des Feinkonzepts durchsetzbar sind.

Im Monatsbericht des BMF vom Januar d.J. finden Sie eine Kurzübersicht über das Projekt „Strukturentwicklung Zoll“. Weitere Informationen zum Grobkonzept finden Sie unter www.bundesfinanzministerium.de.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla, MdB