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Ronald Pofalla
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Frage von Max K. •

Frage an Ronald Pofalla von Max K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Pofalla,
wie stehen Sie eigentlich zu einem Minister, der entgegen klaren Vorgaben des BGH fortlaufend daran arbeitet Grundrechte unserer Verfassung aufzuweichen, auszuhebeln oder zu umgehen. Die Begründung von Massnahmen, die tatsächlich erheblich in die informelle Selbstbestimmung eingreifen, durch eine "hohe" abstrakte Gefahrenlage scheint doch nur ein Vorwand zu sein um einen Überwachungsstaat aufzubauen?

Hochachtungsvoll und besorgt M. Koeppel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Koeppel,

vielen Dank für Ihre Mail, die ich mit Interesse gelesen habe. In Ihrer Mail befassen Sie sich mit dem Thema Nichtraucherschutz.

Für die Bereiche Gaststätten, Schulen, Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Hochschulen liegt die verfassungsrechtliche Zuständigkeit bei den Bundesländern. Dieses ist insbesondere auch der Föderalismusreform geschuldet. Das hat zur Folge, dass für einen bundesweit einheitlichen und wirksamen Nichtraucherschutz Bund und Länder zusammenarbeiten müssen.

Die Ministerpräsidenten der Länder haben am 22.3.2007 eine weitgehende Einigung erzielen können. Ein generelles Rauchverbot wird künftig in öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln, Gesundheits-, Bildungs-, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in Diskotheken gelten.

Auch das Rauchen in Restaurants, Hotels und Gaststätten soll deutlich eingeschränkt werden. Die Mehrheit der Ministerpräsidenten der Länder haben sich dafür ausgesprochen, dass Rauchen grundsätzlich nur noch in abgetrennten, geschlossenen Räumen zu gestatten. Allerdings will sich eine Minderheit der Länder - darunter Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen - die Möglichkeit offen halten, den Gastronomen in einzelnen Fällen Ausnahmen einzuräumen.

Die Vereinbarungen stellen jedem Fall eine massive Verbesserung des Schutzes der Nichtraucher dar.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla, MdB