Frage an Roman-Hartmut Wauer von Andreas E. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Wie stehen Sie zur bisherigen Ausübung der Jagd und zur neuen Jagdrechtsnovelle?
Sehr geehrter Herr Egler,
vielen Dank für Ihre Frage zur Jagdrechtsnovelle in Baden-Württemberg.
Die geplante Novellierung des Jagdrechts in Baden-Württemberg ist Landesrecht und liegt im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Mir liegen einige Anfragen und Kommentierungen seitens des Jagdverbandes und einzelner Jäger zur geplanten Novellierung vor, insbesondere zur Zufütterung im Winter. Mein letzter Kenntnisstand ist, dass derzeit im MLR an einem Referentenentwurf gearbeitet wird. Dieser soll frühestens Ende September vorliegen. Mit der „Politik des Gehörtwerdens“ fanden bereits umfangreiche Vorgespräche und Arbeitskreissitzungen mit Interessensverbänden und Fachleuten statt. Deren Erkenntnisse werden in den Entwurf selbstverständlich einfließen.
Da es sich um Landesrecht handelt und ich in Bezug auf Jagd „fachfremd“ bin, kann ich Ihnen zum Entwurf der Novelle keine Kommentierungen geben. Wir sind uns aber einig, dass die Jagenden einen wesentlichen Beitrag zum Artenschutz und -vielfallt leisten, sich für die Natur engagieren und damit auch einen öffentlichen Auftrag unbürokratisch und unentgeltlich wahrnehmen. Das erfahre ich in persönlichen Gesprächen und sehe es an der Arbeit unserer örtlichen Jagdgenossenschaft, die sich darüber hinaus – zusammen mit den Landwirten, auch im Hinblick auf unser Schwarzwild – für Alternativen zum Maisanbau engagieren.
Offensichtlich gibt es in der bevorstehenden Novellierung noch einige Dissenspunkte. Wie bereits oben erwähnt bei der Zufütterung und der Baujagd. Beim Schwarzwildgatter und bei „Ausbildung von Jagdhunden an der lebenden Ente“ scheinen sich Lösungen anzubahnen. Bemerkenswert dabei ist, dass auch andere Bundesländer, insbesondere Bayern ein Fütterungsverbot im Jagdgesetz kennten Ich denke, dass auch in Baden-Württemberg praktikable Ausnahmen für Notsituationen vereinbart werden.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass zusammen mit den Fachleuten und Verbänden ein sinnvoller Referentenentwurf vorgelegt wird, auf dessen Basis weitere Gespräche folgen müssen, so dass am Ende ein Gesetzentwurf heraus kommt, den alle Seiten mittragen können und der sowohl den Jagenden, als auch dem Natur- und Tierschutz gerecht wird.
Sie sprechen Landresrecht an, auf das die Bundespolitik nur bedingt Einfluss nehmen kann (und soll). Ich kann Ihnen aber in meiner Eigenschaft als Mitglied im Landesvorstand mitteilen, dass ich durch persönliche Gespräche mit Herrn Minister Bonde und Jagenden in meinem Bekanntenkreis „sensibilisiert“ bin und das ich dieses Thema mit Interesse verfolgen werde. Gerne halte ich Sie auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Wauer