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Frage von Dieter H. •

Frage an Rolf Seidel von Dieter H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Seidel

Zur 51. Sitzung des Verfassungs-, Recht-, und Europaausschusses am 27.04.09 im Sächsischen Landtag, zum Thema, "Ausmaß, Folgen, gefahren und Risiken der militärischen Nutzung des Flughafens Leipzig-Halle als zentrales Drehkreuz für US-Militär", stellten Sie die Anfrage, nach dem konkreten Weg, zur Ermittlung der Rechtsfähigkeit der militärischen Nutzung des Flughafens Halle-Leipzig.
Herr Dr. Becker empfahl Ihnen zur Klärung dieser Frage, sich dazu an die Sächsische Staatsregierung, das Luftfahrtbundesamt, das Bundesverteidigungsministerium mit folgenden Fragen zu wenden.
1. Finden die Flugbewegungen aufgrund militärischer Anforderung statt?
2. Welches Ausmaß haben sie?
3.Werden diese Flugbebewegungen vom zuständigen Ministerium im einzelnen genehmigt?
Für mich als direkt vom nächtlichen Militärfluglärm Betroffenen, ist das
Ergebnis Ihrer Anfrage von großer Bedeutung.
Bitte informieren Sie mich bzw. weitere Wähler über das Ergebnis Ihrer Initiative auf dieser Plattform.

Mit freundlichen Grüßen
D. Halbig

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Halbig,

ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Frage.

Wie Sie richtig dargestellt haben, hatte ich im Rahmen der von Ihnen benannten Sitzung die Frage nach einem Weg zur Ermittlung der Rechtsfähigkeit der militärischen Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle gestellt.

Nach Aussage der Staatsregierung werde der Flugbetrieb am Flughafen Leipzig/Halle auf einer gesicherten Grundlage durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle erlaube die Abwicklung von Sonderverkehren aufgrund militärischer Anforderungen bzw. zur Erfüllung von Bündnisverpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Der Planfeststellungsbeschluss sei durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Die Flüge der amerikanischen Fluggesellschaften stehen im Einklang mit dem Planfeststellungsbeschluss bzw. mit der Betriebsgenehmigung des Flughafens Leipzig/Halle als internationalen Verkehrsflughafen. An die Betriebsgenehmigung sei untrennbar die Betriebspflicht geknüpft. Die Nutzung des Flughafens sei mit dem „2+4-Vertrag“ vereinbar.
Leider stehen die Antworten auf meine Anfragen, die ich diesbezüglich schriftlich beim Bundesministerium für Verteidigung in Berlin und beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig gestellt habe, noch aus. Ich werde Sie über das Ergebnis informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Seidel MdL