
(...) 3.) Ihr Vergleich ist abstrus. Arbeitslose sind nicht gezwungen, ihre Vermögensverhältnisse der Öffentlichkeit oder allen Bundestagsabgeordneten gegenüber darzulegen. Ebenso wie Unternehmen nicht gezwungen sind, ihre Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse offen zu legen. (...)