Frage an Rolf Schwanitz von Uwe H. bezüglich Wirtschaft
Guten Tag Herr Schwanitz,
Sie haben dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz zugestimmt und ich hätte die folgenden Fragen:
1.In vielen Punkten bleibt der Gesetzestext unkonkret weil "Rahmenbedingungen werden unbürokratisch und flexibel in einer begleitenden Rechtsverordnung der Bundesregierung näher konkretisiert". Haben Sie sich persönlich Kenntnis über die Verordnung verschafft?
2.In fast allen Paragraphen zur Regelung der jeweiligen Details findet sich ein relativ allgemein gehaltener Absatz und ein weiterer dass die Bundesregierung mittels nicht zustimmungspflichtiger Rechtsverordnung weitere Bestimmungen erlassen kann über die der Haushalts- und der Finanzausschuss informiert werden.
Wie wollen Sie Ihrer Verantwortung gerecht werden und sicherstellen das die Verwendung der max. Bürgschaftssumme von 400Mrd. € im Sinne Ihrer Wähler geschieht wenn Sie persönlich über viele Details die die Arbeit des Fonds regeln gar nicht informiert werden?
3. §10a besagt das ein Gremium aus dem Haushaltsausschuss im geheimen über den Fonds informiert wird. Sie selbst haben schon Gesetzen zugestimmt die einen Arbeitslosen nach einem Jahr zwingen seine Vermögensverhältnisse offenzulegen sind aber hier der Meinung das der Bericht über die Verwendung von bis zu 400Mrd Bürgschaften (die im schlimmsten Fall aus Steuergeldern finanziert werden) im geheimen zu erfolgen hat? Warum?
4. Warum führen Sie in Ihrem Wahlkreis keine Veranstaltungen durch bei denen über Ihre eigentliche Arbeit im Bundestag diskutiert wird (Rente67, Bahnprivatisierung, Mindestlohn) sondern lieber über die BA, die Sie vielleicht mit Ihrem Wort fördern können aber nicht durch Entscheidungen als Abgeordneter?
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Härtel
Guten Tag Herr Härtel,
Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
1. und 2.) Allein das Bundesrecht kennt mehr als 2.500 Rechtsverordnungen. Die kenne ich natürlich nicht alle, auch nicht die von Ihnen genannte. Ich muss diese auch nicht kennen, um meiner Verantwortung gerecht zu werden. Denn ich bin nicht Mitglied in den entsprechenden Gremien, die vom Deutschen Bundestag die Verantwortung für die Verwendung der Mittel übertragen bekommen haben. Der Deutsche Bundestag ist ein arbeitsteiliges Parlament. D.h. die Abgeordneten sind auf bestimmte Politikfelder spezialisiert. Das muss auch so sein, denn die Abgeordneten könnten ihre Aufgaben überhaupt nicht bewältigen, wenn es keine solche Aufgabenteilung gäbe. Ich beschäftige mich mit Gesundheitspolitik und kenne hier auch die Details. Bei Abstimmungen zu anderen Themen werde ich meiner Verantwortung gerecht, indem ich mir ein eigenständiges Urteil bilde, ohne im Einzelfall die Details aller Gesetzentwürfe zu kennen.
3.) Ihr Vergleich ist abstrus. Arbeitslose sind nicht gezwungen, ihre Vermögensverhältnisse der Öffentlichkeit oder allen Bundestagsabgeordneten gegenüber darzulegen. Ebenso wie Unternehmen nicht gezwungen sind, ihre Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse offen zu legen.
4.) Meine eigentliche Arbeit in den zurückliegenden vier Jahren war die Gesundheitspolitik. Dazu habe ich im Vogtland mehrere Veranstaltungen durchgeführt. Dies trifft auch für andere Themen zu.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schwanitz