Frage an Rolf Schwanitz von Uwe H. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Herr Schwanitz,
in welcher Weise wollen Sie als Gesundheitspoltiker Ihre Wähler über die Auswirkungen des geplanten Gesundheitsfonds informieren?
Es wäre doch zum Beispiel sehr hilfreich wenn Sie als Staatssekretär vor Verabschiedung des Fonds in einer öffentlichen Veranstaltung Aufbau und Auswirkungen vorstellen und mit Ihren Wählern diskutieren?
In einer Antwort der Bundesregierung zum Thema Lobbyismus werden u.a. auch mehrere abgestellte Mitarbeiter von Verbänden im Gesundheitsministerium aufgezählt. Wie bewerten Sie als zum Teil Verantwortlicher diese Einsätze?
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Härtel
Sehr geehrter Herr Härtel,
die Einführung des Gesundheitsfonds ist Teil der Anfang 2007 beschlossenen Gesundheitsreform. Im Deutschen Bundestag steht deshalb dazu aktuell keine Entscheidung an. Über Aufbau und Auswirkungen des Gesundheitsfonds habe ich in den vergangenen beiden Jahren auf zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen mit Bürgern (nicht nur) meines Wahlkreises diskutiert, zuletzt Mitte April in Plauen bei einem Forum des VdK. Als aufmerksamer Leser meines Newsletters dürfte Ihnen auch nicht entgangen sein, dass ich dort bereits mehrfach umfangreich über das Thema informiert habe. Außerdem habe ich auf meiner Homepage einige Beiträge dazu veröffentlicht.
Es ist richtig, dass in den letzten Jahren mehrere externe Mitarbeiter für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) tätig waren und auch heute noch sind. Die konkrete Praxis des BMG bei der Beschäftigung externer Mitarbeiter wurde vom Bundesrechnungshof in seinem Bericht vom 1. April 2008 nicht beanstandet. Für mich ist klar, dass auch das BMG auf Sachverstand von außen angewiesen ist. So leisten u. a. mehrere Mitarbeiter des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrttechnik unverzichtbare Zuarbeiten bei technischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte.
Damit keine Zweifel an der Neutralität staatlichen Handelns aufkommen, hat das Bundeskabinett kürzlich eine Verschärfung der Verwaltungsvorschrift zur Beschäftigung externer Mitarbeiter beschlossen. Danach ist der Einsatz externer Personen bei der Formulierung von Gesetzesentwürfen und anderer Rechtsetzungsakte, die Tätigkeit in Leitungs- und Kontrollbereichen sowie bei der Auftragsvergabe verboten. Außerdem berichtet die Bundesregierung jetzt dem Haushaltsausschuss halbjährlich über die Beschäftigung von externen Personen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schwanitz