Frage an Rolf Schwanitz von Uwe H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Schwanitz,
auf welche Weise haben Sie innerhalb Ihrer Fraktion das Verhalten Ihres Abgeordnetenkollegen Schily kritisiert?
Wie ist generell Ihre Meinung zur Praxis, insbesondere der letzten Regierung, des Wechselns aus dem in der Politik verantworteten Bereich in den entsprechenden Lobbyismus?
Warum kritisieren Sie gerade solche demokratiefeindlichen Abläufe nicht genauso öffentlich wie zum Beispiel den Betrieb Plauener Diskotheken?
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Härtel
Sehr geehrter Herr Härtel,
mir ist nicht bekannt, dass der Verstoß von Otto Schily gegen die Verhaltensregeln in einer Fraktionssitzung thematisiert wurde. Klar ist aber, dass die SPD-Fraktion die jetzigen Transparenzregeln bei den Nebeneinkünften durchgesetzt hat. Deshalb ist es natürlich besonders ärgerlich, wenn eines ihrer Mitglieder gegen diese Regeln verstößt. Otto Schily ist schlau genug, um sich darüber im Klaren zu sein.
Für ehemalige Kanzler, Minister und Parlamentarische Staatssekretäre gibt es keine Regelungen, welche Tätigkeiten sie nach ihrem Ausscheiden aus der Bundesregierung ausüben dürfen. Die einzige Beschränkung ist die Verschwiegenheitspflicht über ihnen in ihrem Amt bekannt gewordene Angelegenheiten. Bei beamteten Staatssekretären, die Versorgungsbezüge erhalten, besteht die Möglichkeit, in einem begrenzten Zeitraum die neue Tätigkeit zu untersagen, sofern dadurch dienstliche Interessen verletzt werden. Grundsätzlich halte ich es für problematisch, wenn ehemalige Mitglieder der Bundesregierung schon kurz nach ihrem Ausscheiden aus dem Regierungsamt für Firmen oder Lobbyverbände tätig werden, bei denen eine enge Verbindung zum früheren Geschäftsbereich besteht. Ihre Andeutung, dass dies insbesondere bei der letzten Bundesregierung der Fall gewesen wäre, rührt vielleicht daher, dass über diese Fälle erst in jüngster Zeit diskutiert wurde.
Dies entspricht nach meinem Eindruck aber nicht den Tatsachen. Ich würde es jedenfalls begrüßen, wenn es für die gesamte Bundesregierung Regelungen geben würde, mit denen für einen Übergangszeitraum nach dem Ausscheiden aus dem Amt bestimmte Tätigkeiten verhindert werden können. Allerdings sehe ich auch erhebliche Schwierigkeiten genau festzulegen, welche Tätigkeiten bei welchen Arbeitgebern dann nicht zulässig wären. Und natürlich ist eine solche Regelung unter Umständen auch mit Kosten für den Steuerzahler verbunden. Leider reicht meine Zeit nicht aus, um mich zu allem was mir nicht gefällt, öffentlich äußern zu können.
Ich konzentriere mich deshalb in der Regel auf Angelegenheiten aus meinem Fachgebiet Gesundheitspolitik oder aus dem Wahlkreis. Dies war bei den von Ihnen angesprochenen Flatratepartys einer Plauener Diskothek der Fall. Wenn ich Kenntnis davon erhalte, dass in meiner Heimatstadt eindeutig verbotene und gesundheitsgefährdende Veranstaltungen durchgeführt werden, schalte ich die zuständigen Behörden ein. Und wenn das nicht hilft, mache ich das öffentlich. Ich wüsste nicht, was es daran zu kritisieren gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schwanitz