Frage an Rolf Schwanitz von Stefan E. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Der Bundestag hat am 23. April 1996 und 14. März 2003 eine Resolution zu Tibet verabschiedet. Die erste enthielt konkrete Forderungen an die VR China bezüglich der Verbesserung der Menschenrechte und der Gewährung kultureller Autonomie.
a] Ist Ihre Fraktion bereit - auch in der Regierungsverantwortung - die Forderungen der ersten Resolution gegenüber der chinesischen Führung aufzugreifen, da bislang keine davon erfüllt worden ist?
Die zweite Resolution war in den Forderungen unverbindlicher, weil sie unmittelbar an den chinesischen Volkskongress gerichtet war.
b] Können Sie uns Auskunft geben über die Reaktion des chinesischen Volkskongresses auf die zweite Resolution?
Sehr geehrter Herr Eichhorn,
ich kann mir durchaus vorstellen, im Deutschen Bundestag erneut einen interfraktionellen Antrag zu unterstützen, der inhaltlich dem von Ihnen angesprochenen Antrag (Bundestagsdrucksache 13/4445) vom 23. April 1996 entspricht.
Ich gehe davon aus, dass sich ihre zweite Frage auf den am 16. April 2002 vom Deutschen Bundestag beschlossenen interfraktionellen Antrag „ Menschenrechte und Entwicklung in Tibet“ bezieht. Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass nach meinen Informationen keine Reaktionen des chinesischen Volkskongresses vorliegen.
Lassen Sie mich noch darauf hinweisen, dass sich der Deutsche Bundestag in der 15. Wahlperiode mehrfach mit der Frage der Menschenrechte in Tibet befasst hat. Die Situation in Tibet wurde von Seiten der Bundesregierung und der EU in Gesprächen mit der chinesischen Führung mehrfach angesprochen, zuletzt durch Bundesminister Joseph Fischer bei seinem Besuch in Peking am 15. Juli 2004. Dabei hat er auf einer gemeinsamen Pressekonferenz die chinesische Regierung öffentlich aufgefordert, eine friedliche Lösung der Konflikte zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schwanitz