Frage an Rolf Schwanitz von Alexander K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schwanitz!
Als vor geraumer Zeit der EU Haftbefehl durch die gewählten Vertreter des deutschen Volkes beschlossen wurde, gab es in den öffentlichen Medien keine Information über diese für meiner Meinung nach persönliche Einschränkung.
So kann man als deutscher Staatsbürger für ein Vergehen an ein anderes Land ausgeliefert werden, ohne daß der Tatbestand in diesem Land strafbar ist.
Deshalb meine Frage an Sie: Ist Ihnen dieser Umstand bekannt und sind Sie gewillt, für die Aufhebung dieses Gesetzes einzutreten?
Sehr geehrter Herr Korb,
das von Ihnen kritisierte Umsetzungsgesetz zum Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl wurde vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Ein neuer Gesetzentwurf wird zur Zeit vom zuständigen Bundesministerium der Justiz erarbeitet. Hinweisen möchte ich darauf, dass eine Auslieferung deutscher Staatsbürger bereits nach geltendem Recht zulässig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schwanitz