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Rolf Schwanitz
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Frage von Uwe N. •

Frage an Rolf Schwanitz von Uwe N. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schwanitz,

angesichts leerer Kassen in diesem Staate, wäre es da nicht höchste Zeit, dass auch die Abgeordneten ihren Beitrag zur Rentenversicherung leisten müssten, die Ansprüche an das Niveau des Durchschnitts angepasst werden, was ebenfalls für die Beamten dieses Staates so geregelt werden sollte? Die Zeit der Überdemensionierung der Versorgung von Beamten und Abgeiordneten kann wohlk angesichts der Haushaltlage nicht in der bestehenden Form fortgesetzt werden.

Gleichfalls sollte überdacht werden, ob nicht die Nebeneinkünfte der Abgeordneten prozentual angerechnet werden müssen, wie es in allen anderen Lebensbereichen der Bürger schon lange Gang und Gebe ist. Alle Zeit, die der Abgeordnete für seine Nebentätigkeit aufwendet, steht er nicht seinem Wahlauftrag zur Verfügung und könnte daher schon rechtlich nicht durch den Wähler vergütet werden. Als Arbeitnehmer werde ich auch nur dann entlohnt, wenn ich meine Arbeitskraft dem Betrieb widme - Zeiten (außer Krankheit, Urlaub) in denen ich dem Betrieb nicht zur Verfügung stehe werden nicht vergütet.

MfG
U.Neumann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Neumann,

Sie kritisieren die Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmern, die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, und Beamten bzw. Abgeordneten. Außerdem fordern Sie die Anrechnung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten.

Ich persönlich könnte mir durchaus vorstellen, Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen oder die Altersversorgung von Abgeordneten noch stärker als bisher zu kürzen. Die Gespräche mit unserem Koalitionspartner dazu haben jedoch bisher zu keinem Ergebnis geführt. Es lässt sich trefflich darüber streiten, ob das Beamtentum mit seinen Versorgungsregeln noch zeitgemäß ist und ob Beamte im Vergleich zur übrigen Bevölkerung überversorgt sind. Unser Grundgesetz gibt jedoch vor, das Recht des öffentlichen Dienstes "unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln". Da Sie Ihre Forderung mit der schwierigen Haushaltslage begründet haben, erlaube ich mir auch darauf hinzuweisen, dass eine Abschaffung des Berufsbeamtentums nicht unbedingt zu Einsparungen bei den öffentlichen Haushalten führen würde. Denn in jedem Fall würden Kosten für den Arbeitgeberbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen. Dazu kämen die Kosten für eine Erhöhung der Bezüge zur Gegenfinanzierung des Arbeitnehmerbeitrags. Nennenswerte Entlastungen bei der Beamtenversorgung würden dagegen erst in ferner Zukunft zu Buche schlagen. Dazu kommt, dass die Kosten eines Streiks oder künftiger Tarifabschlüsse nicht absehbar sind.

Eine Anrechnung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten ist verfassungsrechtlich nicht möglich. Unser Grundgesetz garantiert das freie Mandat des Abgeordneten und verlangt, Abgeordnete - auch hinsichtlich der ihre Unabhängigkeit sichernden Entschädigung - gleich zu behandeln. Jedem Abgeordneten steht also die gleiche Entschädigung zu, egal wie hoch seine sonstigen Einkünfte sind. Dies ist nur anders, wenn weitere Einkünfte aus dem öffentlichen Dienst erzielt werden, wie das bei Regierungsmitgliedern der Fall ist. Damit für die Bürger und Wähler hier mehr Transparenz entsteht, hat die SPD die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte durchgesetzt. Wer als Abgeordneter seine Zeit mehr als Lobbyist, statt für politische Arbeit verwendet, sollte nach meiner Meinung vom Wähler dafür auch nicht mehr ins Parlament entsandt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Schwanitz