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Rolf Schwanitz
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Frage von Uwe H. •

Frage an Rolf Schwanitz von Uwe H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schwanitz,

Sie konnten meine letzten Fragen leider nicht beantworten da Ihnen das endgültige Konzept noch nicht zugeleitet wurde. Ich bin sehr erfreut dass somit Ihr Abstimmungsverhalten zur DB Privatisierung noch nicht feststeht? Es freut mich dass Sie großen Wert auf verantwortungsvolle Prüfung der Vorlagen legen.
Was war in Ihrer bisherigen Tätigkeit die kürzeste Zeit die Ihnen zwischen Zuleitung von Gesetzesvorlagen bzw. letzten Änderungen und der Abstimmung für eine Prüfung zur Verfügung stand?
Bei welchen Abstimmungen mussten Sie sich schon der Stimme enthalten weil Ihnen eine verantwortungsvolle Prüfung in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich war?
Verweigern Sie sich dem in der Presse oft zitierten "durchpeitschen" von Gesetzesvorlagen?

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Härtel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Härtel,

es ist richtig, dass mein Abstimmungsverhalten zu einer Frage, die ich noch nicht kenne, noch nicht feststeht. Ich bitte darüber hinaus um Verständnis, dass ich Ihre Frage zur kürzesten Zeit zwischen Zuleitung einer Gesetzesvorlage und der entsprechenden Abstimmung nicht beantworten kann, da ich keine Aufzeichnungen darüber führe. Auch lässt sich mit vertretbarem Aufwand nicht feststellen, wann genau eine Vorlage in mein Postfach gelegt wurde. Deshalb kann ich nur kurz etwas allgemein zum Verfahren sagen. Die Behandlung einer Gesetzesvorlage im Deutschen Bundestag (angefangen bei der Zuleitung der Vorlage, über die 1. Lesung im Plenum, die Ausschussberatungen, ggf. Anhörungen bis zur 2./3. Lesung im Plenum) nimmt in der Regel mehrere Wochen oder Monate in Anspruch. Änderungsanträge zu einer Gesetzesvorlage werden bei strittigen Tagesordnungspunkten zwei Tage vor der 2./3. Lesung eines Gesetzentwurfs zugeleitet. Dies ist nach meiner Ansicht selbst bei umfangreichen Änderungsanträgen völlig ausreichend. Diese in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags festgelegte Verfahrensweise bietet also eine gute Grundlage, um Gesetzesvorlagen bzw. Änderungsanträge gründlich und verantwortungsvoll zu beraten. Insofern hatte ich bisher keinen Anlass, mich meiner Stimme zu enthalten.

Sehr geehrter Herr Härtel, leider interessiert sich die Presse in vielen Fällen ausschließlich für ihre Auflagenhöhe. Dies führt dazu, dass nicht sachlich berichtet wird, sondern völlig normale parlamentarische Vorgänge skandalisiert werden. Und so werden dann auch gern Begriffe wie "Durchpeitschen" benutzt, die der Sache in keiner Weise gerecht werden. Eine solche Berichterstattung werde ich nicht durch ein "Verweigern" auch noch unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Schwanitz