Frage von Ludwig H. • 03.08.2005
Frage an Rolf Schwanitz von Ludwig H. bezüglich Recht
Wie ist Ihr genereller Standpunkt zur Aufführung von Cannabis bzw. Cannabisprodukten im BtMG und der allgemeinen behördlichen Durchsetzungspraxis bzw. Vorgehensweise diesbezüglich?
Antwort von Rolf Schwanitz SPD • 05.08.2005
Sehr geehrter Herr Hansen,
der Umgang mit illegalen Drogen (Cannabis, Crack, Ecstasy, Heroin, Kokain), d.h. Besitz, Handel, Erwerb oder Ein- und Ausfuhr, ist in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar. Ich sehe hier - auch im Hinblick auf Cannabis - keinen Änderungsbedarf. Die Strafverfolgung selbst ist Ländersache. Deshalb kann ich dazu keine Bewertung abgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schwanitz