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Frage von Ludwig H. •

Frage an Rolf Schwanitz von Ludwig H. bezüglich Recht

Wie ist Ihr genereller Standpunkt zur Aufführung von Cannabis bzw. Cannabisprodukten im BtMG und der allgemeinen behördlichen Durchsetzungspraxis bzw. Vorgehensweise diesbezüglich?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hansen,

der Umgang mit illegalen Drogen (Cannabis, Crack, Ecstasy, Heroin, Kokain), d.h. Besitz, Handel, Erwerb oder Ein- und Ausfuhr, ist in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar. Ich sehe hier - auch im Hinblick auf Cannabis - keinen Änderungsbedarf. Die Strafverfolgung selbst ist Ländersache. Deshalb kann ich dazu keine Bewertung abgeben.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Schwanitz