Frage an Rolf Schwanitz von Rüdiger W. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Schwanitz, wo ist hier bitte schön eine Antwort.
Das die IHK angeblich wichtige Aufgaben erfüllen, sagt sie selbst, nur merke ich gar nichts davon und ich wurde auch nicht gefragt, ob ich da Mitglied werden möchte.
Es geht nicht um Beiträge, sondern um Geldleistungen die hier erhoben werden, ohne eine konkrete Leistung dafür zu erbringen.
Es geht hier um freie Entscheidung und nicht Zwang, das hatten wir ja schon mal fast 40 Jahre lang, Sie dürften sich sicher erinnern.
Die IHK schützt mich weder vor Betrügern, Insolvenz oder anderen Dingen und sie vertritt auch nicht meine Meinung in der Wirtschaft. Im Gegenteil sagt sie mir immer wieder nur, was ich nicht darf.
Bitte werden Sie doch konkret.
Mit freundlichen Grüßen
R.Weis
Sehr geehrter Herr Weis,
Sie haben in Ihrem Beitrag die Pflichtmitgliedschaft in der IHK kritisiert und Ihre Fragen waren dabei lediglich rhetorischer Natur. Ich habe Ihnen meine Auffassung dazu bereits mitgeteilt, bin aber gern bereit, dies noch weiter zu erläutern: Die Industrie- und Handelskammern halte ich als Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft für weiterhin erforderlich. Die Rechtsform und die daraus folgende gesetzliche Mitgliedschaft aller Kammerzugehörigen sind Konsequenz der den Kammern übertragenen hoheitlichen Tätigkeiten sowie der Aufgabe, das Gesamtinteresse der Wirtschaft im Kammerbezirk wahrzunehmen. Zu den von mir in meiner ersten Antwort angesprochenen wichtigen Aufgaben zählen beispielsweise die Organisation praxisnaher Berufsausbildung, die Vereidigung von Sachverständigen, die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen, die Abnahme von Ausbildungs- und Weiterbildungsprüfungen und Stellungnahmen zu Zurückstellungen vom Wehr- und Zivildienst. Von außerordentlicher Bedeutung sind darüber hinaus auch besondere Initiativen der Kammern in betrieblichen Krisensituationen. Ich selbst konnte mich mehrfach davon überzeugen, wie wichtig die Arbeit der Kammern im Rahmen der "Runden Tische" für Not leidende KMU´s sind. Daneben unterstützen die Industrie- und Handelskammern die öffentliche Verwaltung mit Vorschlägen, Gutachten und Berichten. Die Industrie- und Handelskammern sind also nicht nur Dienstleister für Unternehmen sondern eine Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft auch zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Gerade aus dieser Kombination erwächst die Stärke ihrer Tätigkeit. Dies zu bewahren sollte nach meiner Überzeugung auch ein Interesse ihrer Mitglieder sein. Zur Frage von Freiheit und Zwang hat im übrigen auch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2001 in seinem einschlägigen Urteil zur Pflichtmitgliedschaft in der IHK sehr klar Stellung bezogen: "Die Beeinträchtigung des einzelnen Gewerbetreibenden durch die Pflichtmitgliedschaft bedeutet keine erhebliche Einschränkung der unternehmerischen Handlungsfreiheit. Zu berücksichtigen ist dabei vor allem, dass die Pflichtmitgliedschaft den Kammerzugehörigen zum einen die Chance zur Beteiligung und Mitwirkung an staatlichen Entscheidungsprozessen eröffnet, dabei aber zum anderen ihnen die Möglichkeit offen lässt, sich nicht aktiv zu betätigen. Zugleich hat die Pflichtmitgliedschaft eine freiheitssichernde und legitimatorische Funktion, weil sie auch dort, wo das Allgemeininteresse einen gesetzlichen Zwang verlangt, die unmittelbare Staatsverwaltung vermeidet und stattdessen auf die Mitwirkung der Betroffenen setzt."
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schwanitz