Frage an Rolf Schwanitz von Rüdiger W. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Schwanitz,
wie jedes Jahr ärgere ich mich über die Zwangsmitgliedschaft in einer IHK, die für mich nichts Sinnvolles tut.
Jedes Jahr werden Beiträge erhoben, ohne Leistungen zu erbringen - ist dies ein Selbstbedienungsladen? Gerne bezahle ich für Dienstleistungen, die ich dort in Anspruch nehmen würde, so ich sie benötige.
Aber so einfach Geld berappen, sozusagen als Strafe dafür, dass ich mich Selbständig gemacht habe, sehe ich nicht ein.
Es war auch irgendwann einmal die Rede davon Verwaltung, Papierkrieg und viele andere Bürokratie zu vereinfachen, zu verringern, nur gesprürt davon haben wir nichts.
Was unternehmen Sie für freie Bürger und Kammergeschädigte?
Sehr geehrter Herr Weis,
die Industrie- und Handelskammern erfüllen zahlreiche gesetzlich vorgegebene Aufgaben, die nach meiner Auffassung im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben erheben sie - wie auch zahlreiche andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, z.B. die Allgemeinen Ortskrankenkassen - Beiträge. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Höhe des Gewerbeertrags. In diesem Jahr liegt der Beitrag bei der IHK Südwestsachsen für einen Unternehmer mit einem Gewerbeertrag von 90.000 Euro bei 769 Euro. Für Kleingewerbetreibende oder Existenzgründer gibt es Beitragsfreistellungen.
Die IHK Südwestsachsen ist auch bereit Unternehmern, die nachweislich in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, mit Ratenzahlungen, Stundungen oder Teilerlässen entgegenzukommen. Zudem ist der Hebesatz für die Umlage in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken (von 0,8% im Jahr 1998 auf 0,36% im Jahr 2006). Angesichts der wichtigen Aufgaben der IHK sehe ich vor diesem Hintergrund keine Möglichkeit, die jetzigen Mitglieder- und Beitragsstrukturen zu verändern.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schwanitz