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Rolf Schwanitz
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Frage von Leila N. •

Frage an Rolf Schwanitz von Leila N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schwanitz,

ich finde Ihr "laizistischer Vorstoß" ist mehr als überfällig u. freue mich sehr, dass diesem wichtigem Thema Raum und Zeit widmen.
Ich habe nichts gegen Religion/en (solange sie nicht fundamentalistisch sind, aber ich habe auch was gegen pol. Fundamentalismus z.B.), erst Recht nicht gegen Humanität/Ethik, im Gegenteil, ich finde, wir brauchen mehr davon, insbes. auch in Politik u. Wirtschaft, aber ich habe etwas gegen die Bevorzugung der beiden christl. Kirchen in Deutschland, erst Recht in einem laizistischen Staat. Die Trennung von Staat u. Kirche ist für mich eines der größten Errungenschaften der Aufklärung, doch leider in D. immer noch nicht verwirklicht.
Lassen Sie sich von pontenziellen Widersachern -ggf. auch aus den eigenen Reihen- bitte nicht entmutigen. Vielleicht finden Sie ja auch in anderen Parteien Unterstützung.
Mich stören aber nicht nur so "Äußerlichkeiten" wie eben Kreuze in öffentl. Einrichtungen oder den Schwur auf Gott u.ä , sondern viel mehr.
Z,B, finde ich es theoretisch auch einfach nicht richtig, dass Arbeitgeber auf der Steuerkarte sehen können, ob man nun Mitglied in einer der beiden "Amtskirchen" ist. Wie finden Sie das?
Ferner stört mich auch, dass religiös- karikative Einrichtungen, die staatl. Gelder bekommen, z.B. niemanden einstellen, die nicht ihrer Glaubensgemeinschaft angehören. Rechtlich gesehen ist das, soweit ich informiert bin, wohl in Ordnung. Trotzdem stimmt meiner Meinung nach das quantitative Verhältnis nicht. Ich habe das Gefühl, dass zb die Sozialarbeit in überwiegend (amts) kirchlicher Hand liegt. Nichtchristliche sowie nichtreligiöse Träger sollten aber zumindest paritätisch vertreten sein/gefördert werden, zumindest solange staatl. Gelder im Spiel sind.
Würden Sie sich auch dafür einsetzen, dass Sozialarbeit u.ä. kein Monopol der "Amtskirchen" bleibt?!
Freue mich, wenn das Thema weiter konkretisiert wird, um die christl. Privilegien abzubauen!

Mit freundlichen Grüßen

L. Neumann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Neumann,

ich freue mich, dass Sie meiner Meinung sind. Ich habe in den letzten Jahren selten soviel Unterstützung für einen politischen Vorstoß erfahren, wie für den Vorschlag, einen laizistischen Arbeitskreis in der SPD zu gründen. Wir haben in der vergangenen Woche beim SPD-Parteivorstand die Einrichtung eines Arbeitskreises beantragt und werden unabhängig von der Entscheidung des Parteivorstands als Gruppe natürlich weiter arbeiten.

Die von Ihnen angesprochene Praxis, dass Arbeitgeber auf der Steuerkarte sehen können, ob man Kirchenmitglied ist, wurde von der Rechtsprechung bisher nicht beanstandet. Dabei sind die Gerichte der Auffassung gewesen, dass die mit dem Verfahren beim Abzug der Kirchensteuer verbundene Beschränkung der negativen Bekenntnisfreiheit dem Grunde nach durch die Verfassung selbst vorgesehen sei (Art. 140 GG i. V. m. Art. 136 Abs. 3 Satz 2 und Art. 137 Abs. 6 WRV). Wir haben die Problematik unter Punkt 5 unserer Forderungen aufgegriffen: "Alle über allgemeine Gemeinnützigkeitsbestimmungen hinausgehenden Steuerprivilegien der Kirchen sind abzuschaffen. Die Einziehung der Kirchensteuer durch den Staat ist durch ein kircheneigenes Beitragssystem zu ersetzen."

Auch nach meiner Einschätzung haben kirchliche Träger aufgrund der Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts gegenüber anderen Trägern gewisse Wettbewerbsvorteile. Dies ist aber sicherlich nicht der einzige Grund, dass die soziale Arbeit überwiegend in kirchlicher Hand liegt. Wir haben die von Ihnen genannten arbeitsrechtlichen Probleme - die immerhin 1,3 Millionen Beschäftigte betreffen - in unseren Forderungen (siehe Punkt 8) aufgegriffen: "Über die für alle Tendenzbetriebe geltenden Besonderheiten hinaus dürfen die Rechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht beschnitten werden. Die Sonderregelungen für religiöse oder weltanschauliche Einrichtungen nach § 118 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz und § 9 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz sind zu beenden. Den Beschäftigten der Kirchen und ihrer Organisationen, vor allem Diakonie und Caritas, sind Mitbestimmung, Koalitionsfreiheit und Tariffreiheit zuzubilligen. Die Religionszugehörigkeit oder das religiöse Verhalten dürfen jenseits eines engen, in herausragender Weise religiös oder weltanschaulich geprägten Kernbereiches von Beschäftigungsverhältnissen kein Einstellungs- oder Entlassungsgrund sein. Diese Forderung gehört auch wieder in unser Grundsatzprogramm."

Über weitere Aktivitäten können Sie sich auf unserer Webseite http://www.laizistische-sozis.de/ oder bei Facebook http://www.facebook.com/group.php?gid=192982831334#!/group.php?gid=192982831334&v=wall informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Schwanitz