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Rolf Pannicke
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Frage von Marius H. •

Frage an Rolf Pannicke von Marius H. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Rolf Pannicke,

ich habe eine frage zur vereinbarkeit ihres berufes und ihrer politischen ziele.
seit kurzem ist es der polizei in bayern durch neue gesetze erlaubt in wohnungen einzudringen, obwohl es nicht verfassungskonform ist. dies wird nur durch einen richtervorbeholt gebremst, der in der praxis jedoch kaum eine hürde ist.
ich möchte sie wahrlich nicht diskreditieren, stelle mir jedoch die frage wie der missbrauch der grundrechte mit ihren politischen zielen zu vereinbaren ist. für eine antwort wäre ich dankbar!

desweiteren wünsche ich natürlich gutes gelingen für die anstehende wahl.

grüße
M.H.

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Antwort von
DIE LINKE

Lieber Marius
Vielen Dank für Deine Frage.

Bei Fragen die sich auf meinen Beruf beziehen muss ich leider sehr vorsichtig antworten. Denn ich stehe als Beamter in einem öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis. Ich muss daher Beruf und privates Engament trennen. Und Du kannst Dir sicher sein, dass es manchem gar nicht schmeckt, dass sich ein Beamter noch dazu ein Polizeibeamter zu den Linken bekennt und auch noch als Kandidat zur Verfügung stellt. Könnten doch Manchem auch dadurch Zweifel an den Behauptungen gegen die Linke kommen.

Ich kann daher nur sagen, dass ich so lange in dieser Partei arbeiten werde, so lange sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt. Bis heute habe ich da keine Bedenken, auch wenn die gerade ins hysterische übergehende Medienkampagne einen anderen Eindruck vermittelt. Ich halte unsere Verfassung übrigens immer noch für eine der besten weltweit. Demokratie bedeutet Volksherrschaft. Die Parteien, die im Augenblick an der Macht sind und dort von mächtigen Freunden Unterstützt werden machen nicht die Politik, die sich die Mehrheit im Volk wünscht. Dies ist durch zahlreiche Umfragen immer wieder bestätigt worden. Andererseits sind viele Gesetzesvorhaben, die von den Regierungsparteien beschlossen wurden von unserem obersten Verfassungsgericht gestoppt worden. Daher möchte ich auch nicht behaupten, dass wir in Deutschland Gesetze haben, die direkt verfassungswidrig wären, andere halte ich persönlich für bedenklich. Aber allein die Versuche solche durchzusetzen, obwohl vielen klar war, dass sie mit dem GG nicht vereinbar sind, ist eine bedrohliche Entwicklung.
Allein die Wähler haben es in der Hand dafür zu sorgen, dass unsere Verfassung nicht noch weiter ausgehöhlt wird. Wir sind für mehr direkte Demokratie in Deutschland. Der Vertrag von Lissabon, wäre nicht nur in Irland, Frankreich und Holland gescheitert, hätte man auch unsere Bürger nach ihrer Meinung gefragt. Leider tun zahlreiche Medien alles um uns in ein schlechtes Licht zu rücken. Sie machen sich zu Handlangern der Regierenden. Beide verspielen dabei das einzige Kapital, was sie haben. Ihre Glaubwürdigkeit. Während dies den Zeitungen und Fernsehsendern nur ihre Geschäftsgrundlage raubt, zerstören die anderen damit die Grundlage der Demokratie. Immer mehr Menschen haben mit der Politik abgeschlossen und gehen gar nicht mehr wählen. Das ist sehr bedenklich, auch wenn ich weiß, dass sie nicht alle unsere Partei wählen würden.

Im übrigen bin ich kein Landes- sondern Bundespolizist. Mein Aufgabenfeld ist in einem Bereich, der von diesen gesetzlichen Neuregelungen nicht betroffen ist. Letztendlich ist der Beamte Instrument der Legislative. Der Beamte ist verpflichtet die ihm übertragenen Aufgaben, die nach dem in der Verfassung vorgeschriebenen Verfahren beschlossen wurden umzusetzen. Man muss in einem solchen Fall davon ausgehen, dass sie verfassungsgemäß sind, wie die weit überwiegende Zahl unserer Gestze. Sollte jemand daran Zweifel haben, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit die Theorie.

Ich denke, dass es letztendlich eine Gewissensentscheidung ist, Dinge zu tun von denen ich bezweifle, dass sie rechtmäßig sind. Wer in solch einem Bereich arbeitet und Probleme damit hat, sollte sich vielleicht in einen andere Abteilung versetzen lassen. Um es noch einmal klar zu sagen. Ich denke, dass alle "groben" Schnitzer unserer Volksvertreter durch das BVG gestoppt wurden. Alles andere ist Sache des Souveräns, nicht des Polizeibeamten. Dieser ist erst verpflichtet Weisungen nicht auszuführen, wenn diese offensichtlich rechtswidrig sind.
Zum Schluss noch ein Zitat von Otto Brenner, welches zu meinem Leitspruch geworden ist.

„Nicht Ruhe und Unterwürfigkeit gegenüber der Obrigkeit
ist die erste Bürgerpflicht, sondern Kritik und ständige demokratische
Wachsamkeit.“Polizisten sind auch Bürger in Uniform.

m.f.G.Rolf Pannicke