Frage an Rolf Mützenich von Sebbo P.
Guten Tag Hr. Dr. Müntzenich,
Mich ganz persönlich würde interessieren warum die frage des frackings überhaupt diskutiert wird?
Die USA leiden massiv unter den Umwelteinflüssen und sind nun mal Spitzenreiter im Umgang mit dieser Technik. Sprich, wenn erfahrene es nicht in den Griff bekommen, warum denken die deutschen Politiker das dies in Deutschland anders sein wird ?
Die Frage diese Technik wirtschaftlich in Deutschland nutzen zu wollen, wäre für mich diegleiche wie, ob Deutschland nicht auch aufgrund der "gut funktionierenden" waffenrechtsgebung in den USA, nicht ebenfalls über solche gesetzesgebung nachdenken sollte...
Verstehen sie mich bitte nicht falsch. Ich bin niemand der sich ins internet setzt und seinen Abgeordneten, mit aller wortgewalt mal einfach "bashen" möchte, sondern ich kann und will nicht akteptieren das wir bei allen kosten des atomausstiegs, so wie der noch nicht vorhandenen Lösung des endlager-problems, schon die nächste umwelt-technische problem ans "bein binden" möchte/will.
Ich habe noch zu keinem Thema jemals mich irgendwie, irgendwo an einen Politiker gewandt. Doch bei diesem hier hört der Spaß einfach auf.
Ich möchte dies nur erwähnt haben um vielleicht etwas zu unterstreichen, wie wichtig mir ganz persönlich, ich denke aber auch für viele andere Menschen aus ihrer Wählerschaft, dieses Thema ist.
Als in meinen Augen normal denkender Mensch, kann man sich die wirtschaftlichen Vorteile, gegenüber den umweltbedingten Nachteilen einfach nicht schön rechnen.
Ich wünsche mir das die SPD sich zu einer umweltverträglichen Lösung entscheidet und nicht die einer rein wirtschaftlichen.
Ich habe angst das diese wirtschaftlichen Entscheidungen viel schlimmere Auswirkungen auf unser Leben haben, als beispielweise die flüchtlingsfrage.
Die Wirtschaft betrügt uns, die gesellschaft und den Staat, gefühlt so oft, dass ich versprechen von "umweltverträglicher Förderung" einfach nur müde lächelnd, mit einem Blick gen Wolfsburg hinnehme...
Mfg
Sehr geehrter Herr Pasler,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Fracking.
Ich kann Ihre Sorgen durchaus verstehen. Sollte das Gesetz zum Fracking gänzlich scheitern, sehen wir als SPD-Bundestagsabgeordnete die Gefahr, dass Fracking mit umweltschädlichen, nicht klar definierten Standards nicht ausgeschlossen werden kann. Daher wollen wir als SPD-Bundestagsfraktion ein Gesetz, welches Umweltstandards klar verbessert und Rechtssicherheit und Schutz für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet.
Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist klar: die von der Union geforderte Expertenkommission darf höchstens beratenden Charakter haben. In Fragen von unkonventionellem Fracking muss der Bundestag das letzte Wort haben. Weiter wollen wir die Anzahl der Probebohrungen auf ein wissenschaftlich erforderliches Maß begrenzen. Dies soll in enger Abstimmung mit den Bundesländern erfolgen. Ohne die Zustimmung der betreffenden Länder wird es vor Ort keine Probebohrungen und folglich auch kein Fracking geben. Eine von der Union ins Spiel gebrachte unbegrenzte Anzahl von Probebohrungen lehnen wir deutlich ab. Wir denken, dass diese Forderung auch in Ihrem Sinne sein dürfte.
Unsere Fachpolitiker haben schwierige Verhandlungen mit der Union bisher geführt und konnten dabei schon vieles erreichen: Höhere Umweltstandards im Bereich der konventionellen Erdgasförderung, sowie bei der Streichung der 3.000-Meter-Grenze im Bereich des Schiefer- und Kohleflözgases und bei der Einbeziehung von Fracking zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl in die Verbotsregelung. Zudem sollen Einzugsgebiete von Mineralwasservorkommen und von Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln bundeseinheitlich geregelt werden. Beim Thema Lagerstättenwasser soll es deutliche Verschärfungen geben, und die Beweislastumkehr bei Bergschäden soll auch auf Erdbeben, die durch die Erdgasförderung entstehen können, ausgedehnt werden.
Wir als SPD-Bundestagsfraktion wollen im Sinne des Umweltschutzes einen guten und sicheren Gesetzesabschluss zum Thema Fracking. Dabei gilt, dass der Parlamentsvorbehalt bei der endgültigen Entscheidung gewährleistet bleiben muss. Die CDU muss dabei endlich ihre Blockadehaltung aufgeben.
Unten finden Sie die von mir mit unterschriebene persönliche Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten in der Bundestagssitzung vom 28. April 2016 sowie einen Link zur Reden meines Kollegen Lars Klingbeil in der Debatte.
https://www.youtube.com/watch?v=JJUx8E8tZtk
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich
Erklärung nach §31 GO BT
zum Entwurf eines Gesetzes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik (Drucksachen 18/7551, 18/8125) sowie dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Verbot von Fracking in Deutschland“ (Drucksachen 18/4810, 18/8113) „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen.
Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potentiellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen.
Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß des Koalitionsvertrags eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an.
Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch-legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten, herkömmlichen Erdgasförderung.
Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen.
Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden.
Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher, allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab.