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Rolf Mützenich
SPD
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Frage von Nico V. •

Frage an Rolf Mützenich von Nico V.

Sehr geehrter Herr Dr. Mützenich,

vorab vielen Dank dafür, dass Sie sich bereit erklären, über diese Plattform Fragen der Bürger direkt zu beantworten. Ein Verhalten, welches ich mir von allen Bundestagsabgeordneten wünschen würde.

Sie haben am 25.09.2014 gegen eine Ablehnung sog. Schiedsgerichte im TTIP-Vertrag gestimmt. Hierzu 3 Fragen:
- Denken Sie, dass diese Form der Gerichtbarkeit vereinbar ist mit der in der Verfassung vorgeschriebenen Gewaltenteilung unserer Bundesrepublik?

- Sind Sie der Meinung, mit dieser Entscheidung auch die Meinung der Mehrheit der Bevölkerung (bzw. Ihrer Wähler) vertreten zu haben?

- gibt es für mich, als freiberuflicher Selbstständiger, auch die Möglichkeit, mit Ihnen oder der Regierung ein Schiedsgericht für künftige Anliegen zu vereinbaren? Wenn ja, welche Voraussetzungen müsste ich dafür mitbringen? (mit Sicherheit könnte ich in meiner Branche auch großzügige Parteispenden sammeln, sollte dies für die Einführung eines Schiedsgerichtes hilfreich sein).

Mit freundlichen Grüßen

Nico Venjacob

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Venjacob,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in welcher Sie eine Abstimmung im Deutschen Bundestag vom 25. September zum Thema Schiedsgerichte in den (noch auszuhandelnden) Freihandelsabkommen TTIP und CETA aufgreifen und nach den Gründen für mein ablehnendes Abstimmungsverhalten fragen.

Der insbesondere in diesem Zusammenhang von der Fraktion der Linken gestellte Antrag ist meinem Empfinden nach nichts anderes als ein "Showantrag" gewesen, mit welchem die Oppositionsfraktion versuchte, die SPD-Bundestagsfraktion vorzuführen. Die Linke stellte Teile unseres Parteibeschlusses und eines gemeinsamen Papiers von DGB und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel im Bundestag zur Abstimmung, obwohl Sie im Vorfeld der Bundestagsdebatte eben dieses Papier scharf kritisierten und sich öffentlich vom DGB enttäuscht zeigten. Dies hat Sigmar Gabriel in der Debatte sehr deutlich gemacht. Ebenso hat er als zuständiger Wirtschaftsminister klar gesagt, dass Investitions-Schiedsabkommen von der Bundesregierung abgelehnt werden: ( http://www.spd.de/aktuelles/123966/201040925_gabriel_rede_ceta_bundestag.html ) Selbstverständlich gilt, dass das deutsche Verfassungsgericht oberste Instanz unseres Landes bleibt und kein Schiedsgericht über einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes stehen darf und wird.

Ich sehe bei dem Freihandelsabkommen TTIP noch zahlreiche Baustellen, welche die zuständigen Experten auf den verschiedenen Ebenen bearbeiten werden. Die SPD hat hierzu rote Linien entworfen. Ich werde nun die anstehenden Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen abwarten und entsprechend mein Abstimmungsverhalten auslegen, sobald es zu einer Ratifizierung im Deutschen Bundestag kommt. Wie immer werde ich dabei in erster Linie das Wohl der Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Landes im Blick haben.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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