Wollen Sie wirklich die Steuerklassen 3 und 5 abschaffen ?
Sehr geehrter Herr Mützenich,
falls für bestehende Ehen, in der es nur nur einen Alleinverdiener gibt, die Steuerklasse 3 wegfallen würde, wäre das für Millionen Ehen mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden. Bei uns (beide Mitte 50) wären das ca. 350 Euro jeden Monat weniger. Meine Frau ist chronisch krank und kann nicht arbeiten gehen. Ein Umzug in eine günstigere Wohnung wäre dann unausweichlich, aber bei der Wohnungsnot !? Sie sollten Ihr Vorhaben überdenken, zumindest aber überarbeiten und bei bestehenden Ehen die Steuerklassen so lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd K.
Sehr geehrter Herr K.,
die Abschaffung der Steuerklassen III und V und ihr Ersatz durch die Steuerklassen IV mit Faktor ist im Koalitionsvertrag vereinbart worden.
Technisch muss damit gerechnet werden, dass die Umsetzung erst 2029 oder 2030 erfolgt, weil das Ganze automatisch und digital erfolgen soll und von 16 Länder-Finanzbehörden umgesetzt werden muss.
An der letztlich zu zahlenden Einkommensteuer, also am Einkommensteuertarif ändert das Verfahren überhaupt nichts. Es bleibt bei allen und bei allen Konstellationen bei der bisher zu zahlenden Einkommensteuer. Es geht immer nur um die Vorabzahlungen über die Lohnsteuer, die aber keine eigenständige Steuer ist, sondern nur der Teil der Einkommensteuer, welcher bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bereits durch Abzug vom Arbeitsentgelt erhoben wird, soweit der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber gezahlt wird (§ 38 Abs. 1 S. 1 EStG).
Ab einer Abweichung von Gehalt 1 zu Gehalt 2 in einer Ehe von 60:40 oder größer führen die Steuerklassen III und IV bei der Lohnsteuer dazu, dass zunächst zu wenig Lohnsteuer abgezogen wird, bei der endgültigen Veranlagung dann eine Nachzahlung fällig wird. Oder anders ausgedrückt: Es handelt sich in gewisser Weise um einen zinslosen Kredit des Staates, der die eigentlich fällige Einkommensteuer nicht gleich über die Lohnsteuer erhebt, sondern erst nachträglich bei der endgültigen Veranlagung. Das Faktorverfahren mit den Steuerklassen IV/IV sorgt dafür, dass gleich die in etwa "richtige" Lohnsteuer bezahlt wird, am Ende also weder größere Nach- noch Rückzahlungen fällig werden.
Der eigentliche Grund für die Änderung ist aber folgender: Die Steuerklasse V führt in sehr vielen Fällen dazu, dass es sich zunächst nicht zu lohnen scheint, dass der weniger verdienende Ehepartner - in der Regel die Frau - eine nicht nur geringfügige Erwerbstätigkeit aufnimmt. Denn es fällt erst einmal eine sehr hohe Lohnsteuer an, da der Freibetrag auf den anderen Partner übertragen wurde. Das führt dazu, dass vor allem Frauen oft keiner oder nur einer sehr geringfügigen Tätigkeit nachgehen. Das will die Ampel-Koalition tatsächlich ändern.
Richtig ist, dass die Steuerklasse IV mit Faktorverfahren schon jetzt gewählt werden kann. Die mit der Einführung dieses Verfahrens erhoffte Wirkung ist allerdings nicht eingetreten. Weil es immer wieder neu beantragt werden muss, wird dieses Verfahren nur von sehr wenigen gewählt. Deshalb ist geplant, dass das in Zukunft automatisch und digital auf der Grundlage der vorvorletzten Lohnsteuerabrechnung erfolgen soll. Der Gewinn wäre, dass es am Ende für die meisten Fälle weder Nach- oder Rückzahlungen bei der Einkommensteuer gibt.
Abschließend kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Fast alle Forschungsinstitute und die OECD halten das Ehegattensplitting, das Ehen, aber nicht unbedingt Familien mit Kindern bevorzugt, für überholt und letztlich für einen der Gründe, warum wir über einen Fachkräftemangel klagen. Die SPD-Bundestagsfraktion will das Ehegattensplitting zugunsten von Familien mit Kindern reformieren, nicht um "klassische" Ehen zu bestrafen, sondern um insbesondere Familien mit Kindern besserzustellen und die Erwerbstätigkeit von Frauen nicht zusätzlich zu erschweren. Dabei war immer klar: Für sogenannte Alt-Ehen sollt das Ehegattensplitting selbstverständlich weitergelten, sofern sie dies wünschen.
Auf eine Reform des Ehegattensplittings konnte sich die Ampel-Koalition nicht einigen. So wird es nur diese "kleine" Lösung bei den Steuerklassen geben.
Die Steuerklasse IV mit Faktorverfahren wird nicht mehr beantragt werden müssen, sondern soll automatisch auf der Grundlage der vorvorletzten Lohnsteuerbescheinigung errechnet werden, so dass am Ende in den allermeisten Fällen weder Nach- noch Rückzahlungen notwendig werden. Das hilft der Steuerverwaltung und den Steuerpflichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich