Portrait von Rolf Mützenich
Rolf Mützenich
SPD
96 %
429 / 449 Fragen beantwortet
Frage von Anne B. •

Wie viel Geld im Jahr könnte eingespart werden, wenn Beamte die gleichen Abgaben für Kranken-Versicherungen und das gleiche Kindergeld hätten wie nicht Verbeamtete?

Portrait von Rolf Mützenich
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B., 

es liegen keine Erkenntnisse dazu vor, dass oder in welcher Höhe bei gleichen Abgaben von Beamten wie von nicht Verbeamteten für Krankenversicherungen Geld im Jahr eingespart werden könnte.

Die gesamten Beihilfeausgaben etwa zur anteiligen Begleichung von Krankenhausrechnungen, Arztrechnungen, Kosten für Arzneimittel usw. einschließlich der berücksichtigungsfähigen Angehörigen für den Bund auf der Basis der zugrundeliegenden Zahlen aus dem Jahr 2021 auf insgesamt 384,91 Euro monatlich pro beihilfeberechtigter Person.

Beamtinnen und Beamte verpflichten sich mit Eintritt in das Beamtenverhältnis, sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Als Ausgleich verpflichtet das in Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes (GG) verfassungsrechtlich verankerte Alimentationsprinzip den Dienstherrn, die Beamtinnen und Beamten und ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des die freiheitliche demokratische Grundordnung tragenden Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Im Berufsbeamtentum sind familienbezogene Aspekte dabei bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen zu berücksichtigen. Dabei steht allen deutschen Staatsangehörigen nach ihrer jeweiligen Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der gleiche Zugang zu jedem öffentlichen Amte offen. Artikel 33 Absatz 5 GG gilt nicht für andere Beschäftigungsverhältnisse.

Allgemeine staatliche finanzielle Leistungen für Familien als Ausdruck der Familienpolitik wie beispielsweise das Kindergeld, der Kinderzuschlag oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sind nicht an den Status „Beamter“, „Arbeitnehmer“ und „Selbstständiger“ geknüpft.

Mit freundlichen Grüßen 

Rolf Mützenich 

 

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Rolf Mützenich
Rolf Mützenich
SPD