Wie möchten Sie die Ambitionslücke im Klimaschutzgesetz schließen (zwischen erlaubtem THG Ausstoß bis 2045 und Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Abkommens bis 2030)?
Sehr geehrter Herr Mützenich,
nach der Sommerpause soll der Bundestag noch über die Entkernung des Klimaschutzgesetzes abstimmen. In der neuen Vorlage geht es u.a. um die Aufhebung der jährlichen Sektorenziele.
Wie soll Ihrer Meinung nach das 1,5 Grad Limit von Paris, dem Ihre Partei ja auch zugestimmt hat, eingehalten werden, wenn
a) das künftige KSG noch weicher formuliert wird als das aktuelle KSG
und
b) das aktuelle KSG schon nicht ausreicht, weil es noch bis 2045 erlaubt Treibhausgase auszustoßen, während wir die maximalen 1,5 Grad wahrscheinlich bis 2030 überschreiten werden?
Sehr geehrter Herr. K.
mit dem Klimaschutzgesetz regeln wir verbindlich, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP auf eine Weiterentwicklung des Gesetzes geeinigt. Im jetzt anstehenden parlamentarischen Verfahren werden wir den Gesetzentwurf sorgfältig beraten. Die Einhaltung der Klimaschutzziele und der damit erlaubten Emissionsmengen soll gemäß dem Gesetzentwurf zukünftig anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden. Im Rahmen der Novelle des Klimaschutzgesetzes muss auch der Aspekt diskutiert werden, wie das Parlament mehr Verbindlichkeit gegenüber der Bundesregierung erreichen kann. Der aktuelle Bericht des Expertenrates für Klimafragen hat gezeigt, dass es im Klimaschutz weiterer Anstrengungen bedarf, obwohl die Bundesregierung bereits umfangreiche Maßnahmen zum Schutz des Klimas auf den Weg gebracht hat. Daher werde ich mich auch weiterhin mit Hochdruck für engagierten Klimaschutz einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich