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Rolf Mützenich
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Frage von Felix H. •

Wie bewerten Sie die gezielte Aufweichung des neuen Sanktionspakets gegen Russland durch die Bundesregierung ("Das neue Ungarn in der EU") im erzählten "Interesse der deutschen Wirtschaft"?

Wie bewerten Sie die Aufweichung des neuen Sanktionspakets gegen Russland durch die Bundesregierung ("Das neue Ungarn in der EU") im erzählten "Interesse der deutschen Wirtschaft"?https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/bundesregierung-blockiert-russland-sanktionen-das-neue-ungarn/ar-BB1oayBTSind u. a. die Erlöse aus dem Cellulosenitrat aus Gütersloh, Treibstofflieferant für russ. Raketen und Artilleriegeschosse (https://www.wsj.com/world/russia-doubled-imports-of-an-explosives-ingredientwith-western-help-fd8d18bc), aus Ihrer beschwichtigungspolitischen Perspektive im Interesse der deutschen Exportwirtschaft?https://www.tagesschau.de/ausland/europa/russland-sanktionen-eu-116.htmlhttps://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bank-steigert-gewinn-mit-russland-geschaeft-kraeftig-a-cc0cb9e0-d58f-43fb-8f4d-bfbb2767de3fhttps://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/ukraine-krieg-spd-fraktionsvorsitzender-muetzenich-zoegerlich-bei-unterstuetzung-19594981.html

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Sehr geehrter Herr H.,

die Europäische Union hat am 20. Juni 2024 ihr 14. Sanktionspaket gegen Russland verhängt. Ziel der Sanktionsmaßnahmen ist es, Russlands Fähigkeiten zur Führung seines Angriffskrieges gegen die Ukraine zu schwächen. 

Die Bundesregierung unterstützt dieses Ziel vollumfänglich und wird sich weiter dafür einsetzen, dass der Sanktionsdruck auf Russland aufrechterhalten wird.

Gleichzeitig betreffen verhängte Handelsverbote und Auflagen für exportierende Unternehmen Deutschland als Exportnation besonders. Auch deshalb prüft die Bundesregierung mit der gebotenen Umsicht die möglichen Auswirkungen aller Vorschläge und hat sich während der Verhandlungen zum 14. Sanktionspaket dafür eingesetzt, die Wirksamkeit der Maßnahmen genau zu prüfen.

Wichtig ist, dass die Sanktionen zielgerichtet sind und Russland mehr schaden als uns. Hieran werden wir gemeinsam mit unseren europäischen und internationalen Partnern weiter arbeiten. Insbesondere bei zusätzlichen Compliance-Anforderungen gilt es, genau zu prüfen, ob diese tatsächlich die beabsichtigte Sanktionswirkung entfalten oder vor allem eine bürokratische Zusatzbelastung bedeuten. Die Europäische Kommission teilt unsere Position und wird für eine der verabschiedeten Maßnahmen, die sog. „No-Russia-Clause“, eine Wirkungsanalyse durchführen.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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