Frage von Ingo W. •

Werden durch einen Überschreitensbeschluss keine Steuermittel belastet ?

Sehr geehrter Herr Mützenich,

vielen Dank für die Beantwortung meiner vorherigen Frage zu weiteren 3 Milliarden für die Ukraine.

Allerdings, wie man es auch dreht und wendet, es sind und bleiben doch 3 Milliarden deutsches Steuergeld, oder sehe ich da etwas falsch ?

Auch als Überschreitensbeschluss fehlen die doch letztendlich irgendwo und es muss etwas eingespart werden, plus Zinsen.

Sind die 50 Milliarden der EU denn schon aufgebraucht ?

Besteht aktuell konkreter Finanzbedarf der Ukraine dass dafür Schulden hier aufgenommen werden müssen mit entsprechender zeitlicher Dringlichkeit noch vor den Wahlen und der ordnungsgemäßen Aufstellung eines Haushalts durch den Bundestag ?

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Rolf Mützenich
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

ein Überschreitensbeschluss bedeutet nicht automatisch eine zusätzliche Belastung der Steuerzahler:innen. Er ermöglicht eine flexible Verwendung bereits vorhandener Haushaltsmittel.

Wir achten sorgsam darauf, dass Ausgaben für die Ukraine die Stabilität unseres Bundeshaushalts nicht gefährden. Jede Ausgabe wird sorgfältig geprüft und abgewogen.

Die von Ihnen erwähnten 50 Milliarden Euro der EU sind Teil einer koordinierten internationalen Unterstützungsstrategie. Die Mittel werden gezielt und transparent eingesetzt.

Unser Ziel ist es, die Ukraine in ihrem Kampf für Freiheit und Souveränität zu unterstützen. Gleichzeitig wahren wir die haushälterische Verantwortung gegenüber den deutschen Steuerzahler:innen. Die SPD steht für eine ausgewogene und verantwortungsvolle Finanzpolitik.

Wir werden weiterhin transparent kommunizieren und die Verwendung von Haushaltsmitteln gewissenhaft prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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