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Rolf Mützenich
SPD
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Frage von Ingrid W. •

Was plant die SPD aktuell zur Schließung der immer weiter klaffenden Schere (die nichts mit Leistungsprinzip zu tun hat!) zwischen Penionären und Rentnern?

Herr Mützenich,
Aussagen, wie die Renten berechnet werden und gestiegen sind, interessieren mich nicht, bitte respektieren Sie dies bei Ihrer Antwort !

Mich interessiert einzig:
1. Pensionäre erhalten erhalten ab Frühjahr 2024 im Schnitt (!!!) sehr üppige rund 3600 Euro brutto, zusätzlich bekommen Beamte noch Familienzuschlag oben drauf !
genannten Zahlen sind ohne Familienzuschlag, auf den Beamte auch noch Anspruch haben!
Im Jahr 2022 erhielten Männer im Schnitt 1373 nur Euro monatliche Rente ausgezahlt. Bei Frauen lag der Durchschnittsbetrag bei gerade einmal 832 Euro
https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/pension-vs-rente-rente-versus-pension-so-viel-geld-haben-beamte-im-alter-mehr-als-angestellte_id_12331724.html
Ist dies heute noch zeitgemäß und vor allen berechtigt?
Was konkret plant die SPD?
2. Bis spätestens wann endlich, wird der Beamtenstatus auf hoheitliche Aufgaben beschränkt? Heißt also: Justiz, Polizei, Finanzverwaltung?
Meinen Wählerinnenauftrag haben Sie !

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.,

die SPD-Bundestagsfraktion will die gesetzliche Rentenversicherung perspektivisch zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterentwickeln. Wir setzen uns für eine solidarische und umlagefinanzierte gesetzliche Rente, in die alle einzahlen - von Arbeitnehmer:innen genauso wie Beamti:nnen, Selbständige und auch politische Mandatsträger:innen. Denkbar wäre auch, den Beamtenstatus nur noch - wie auch Sie schreiben - auf hoheitliche und sicherheitsrelevante Aufgaben zu beschränken, wie beispielsweise Polizei, Justiz und Bundeswehr. Aber natürlich ist das kein einfaches Vorhaben und kann nur schrittweise umgesetzt werden. Beispielsweise ist das Berufsbeamtentum verfassungsrechtlich geschützt. Zudem sind die überwiegende Anzahl der Beamt:innen solche des Landes, sodass wir bei diesem Vorhaben auf die Unterstützung der Länder angewiesen wären.

Insgesamt braucht es einen Übergangsprozess, der auch bestehende Ansprüche im Blick hat, sowie eine entsprechende politische Mehrheit.

Als einen ersten Schritt haben wir uns in der Ampel im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einzuführen. Selbstständige sollen dann in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert werden, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Dieses muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen.

Viele Grüße

Rolf Mützenich

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