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Rolf Mützenich
SPD
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Frage von Erhard J. •

Was kann man tun, dass eine derartige Anzeige bearbeitet und die angezeigte Tat aufgeklärt wird?

Sehr geehrter Herr Mützenich,

es geht um die Abschaffung von § 146 Gerichtsverfassungsgesetz.

Wenn ein Justizminister eine Straftat begeht (z.B. Falschbeurkundung im Amt) kann er, falls eine dementsprechende Anzeige eingeht, den Staatsanwalt anweisen, dass er ein diesbezügliches *VOR*Ermittlungsverfahren unaufgeklärt einzustellen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Erhard J.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr. J.,

ich bin davon überzeugt, dass unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte grundsätzlich politisch unabhängig arbeiten.

Die deutsche Staatsanwaltschaft ist bei ihrer Arbeit an Recht und Gesetz gebunden und damit insbesondere an das Legalitätsprinzip und das Gebot der Objektivität. Bereits jetzt sind Weisungen aus sachfremden Erwägungen und eine politische Einflussnahme auf die Strafverfolgung rechtswidrig. Verstöße gegen diesen Grundsatz wiegen schwer und müssen mit allen Mitteln verhindert werden.

Innerhalb meiner Fraktion sehen wir aber die Gefahr, dass das ministerielle Einzelfallweisungsrecht für eine politische Einflussnahme auf strafprozessuale Entschließungen missbraucht werden kann oder jedenfalls einen solchen Anschein bergen kann. Diese Gefahr wollen wir bannen. Deswegen wollen wir entsprechend unserer Vereinbarung im Koalitionsvertrag das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften reformieren. Eine ersatzlose Streichung halten wir jedoch nicht für den richtigen Weg. Denn das ministerielle Weisungsrecht im Einzelfall hat eine wichtige Funktion. Es sichert die demokratische Kontrolle der Staatsanwaltschaft und der Polizeibehörden. Bei gravierenden Fehlern der Strafverfolgungsbehörden kann das zuständige Justizministerium so politische Konsequenzen ziehen. Deswegen arbeiten wir an einer tragfähigen Lösung, um einen Missbrauch des ministeriellen Einzelfallweisungsrechts zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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