Was halten Sie von diesem Vorschlag?
Sehr geehrter Herr Mützenich,
was halten Sie von diesem Vorschlag?
Gesetzgebende Volksabstimmung“
Wir möchten, dass die gesetzgebende Volksabstimmung eingeführt wird und dabei repräsentative Demokratie und direkte Demokratie miteinander verbunden werden.
Dazu bedarf es einer Änderung des Art. 82(1) GG.
Der Art. 82 GG bildet den Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens.
In ihm ist geregelt, daß Gesetze verkündet werden und in Kraft treten, wenn der Bundespräsident sie ausgefertigt (unterschrieben) hat.
Künftig sollen Gesetze erst verkündet werden und in Kraft treten, wenn nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten das Volk in einer gesetzgebenden Volksabstimmung zugestimmt hat.
Um das zu ermöglichen, soll der Art. 82(1) GG geändert werden.
Mit freundlichem Gruß
J. T.
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihren Vorschlag.
Direkte und repräsentative Demokratie sollten sich gegenseitig ergänzen. Die SPD setzt sich seit Langem für die Stärkung der direkten Beteiligungsmöglichkeiten des Volkes an der Gesetzgebung auf Bundesebene ein. Deshalb haben wir bereits im Jahr 2002 zusammen mit dem damaligen Koalitionspartner einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in den Deutschen Bundestag zur Abstimmung eingebracht. Im Jahr 2013 hatten wir einen weiteren Versuch unternommen. Aber es fehlte immer an einer Zweidrittel-Mehrheit im Deutschen Bundestag, die eine Änderung des Grundgesetzes erfordert.
Ein weiteres Beteiligungsinstrument, das auf kommunaler Ebene bereits gut etabliert ist, auf Bundesebene hingegen relativ neu ist, sind Bürgerräte. Ein Bürgerrat soll keine Alternative zur repräsentativen Demokratie sein, sondern eine Ergänzung, durch die Bürger:innen ein direkter Zugang zu demokratischen Willensbildungsprozessen ermöglicht wird. Bürgerräte des Parlamentes bieten die Chance einer zusätzlichen Rückkopplung des parlamentarischen Prozesses mit der Bevölkerung. Sie ermöglichen es, Stimmen aus dem Alltag jenseits von oft technokratischer Expertise und von Interessengruppen einzubinden. Sie helfen dadurch, die Akzeptanz einzelner politischer Entscheidungen und des parlamentarischen Systems insgesamt zu erhöhen.
Am 29. September 2023 hat der erste vom Bundestag beauftragte Bürgerrat seine Arbeit aufgenommen. Unter dem Titel „Ernährung im Wandel“ sollten 160 Teilnehmer:innen Empfehlungen zu ernährungspolitischen Fragen erarbeiten. Diskutiert wurden Themen wie die Erwartungen der Bürger:innen zur Ernährungspolitik, Bildungsfragen über das Verhältnis von Ernährung und Gesundheit oder steuerliche Bedingungen zur Preisbildung von Lebensmitteln. Der Bürgerrat übergibt das Bürgergutachten am 20. Februar 2024 an die Bundestagspräsidentin. Danach wird es als Bundestagsdrucksache veröffentlicht und in die parlamentarischen Beratungen gegeben. Dazu soll es zunächst in erster Beratung eine Aussprache im Plenum des Deutschen Bundestages geben. Anschließend soll der Bericht an die thematisch zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. Nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen entscheidet der Bundestag, wie er mit den Ergebnissen weiter umgeht. Noch zwei weitere Bürgerräte sollen in dieser Legislaturperiode folgen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich