Warum wurde nach dem nach Klage d. EU-Kommission in Kraft getretenen HinSchG die Pflicht zur Entgegennahme anonymer Meldungen ausgeschlossen? Ist d. Beschwerde d. Whistleblower-Netzwerks berechtigt?
Warum wurde nach dem nach Klage der EU-Kommission gegen die auf eine 8-stellige Vertragsstrafe verklagte BRD in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz die Pflicht zur Entgegennahme anonymer Meldungen ausgeschlossen? Ist die Beschwerde des Whistleblower-Netzwerks berechtigt?
"Deutschland soll beim Hinweisgeberschutzgesetz die EU-Vorgaben nicht ausreichend umgesetzt haben, moniert das Whistleblower-Netzwerk. Deswegen reicht die Nichtregierungsorganisation nun Beschwerde bei der EU-Kommission ein. ... Insgesamt gebe es zwölf Mängel in der deutschen Variante des Gesetzes, kritisiert das WBN. Hinauslaufen könnte das auf ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren. ... Unklar bleibt, wie die EU-Kommission auf die Beschwerde reagieren wird. Die deutsche Politik könnte einem etwaigen Vertragsverletzungsverfahren zuvorkommen, indem sie das Gesetz anpasst. Dies hatten die Ampelparteien bereits in Aussicht gestellt, wenn auch nicht in allen nun kritisierten Punkten" https://tinyurl.com/2dsh9x6p

Sehr geehrter Herr H.,
für eine detaillierte Bewertung der Berechtigung der Beschwerde würde ich Ihnen empfehlen, die vollständigen Stellungnahmen des Whistleblower-Netzwerks und der zuständigen Behörden zu konsultieren.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich