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Rolf Mützenich
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Frage von Stefanie K. •

Warum war es möglich dieses Abkommen über HomeOffice Möglichkeit für D/CH/FR zu erreichen und für Österreich / Deutschland nicht?

Erleichterung bei vielen Schweizer Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in Grenznähe: Sie bleiben frei darin, ihren Mitarbeitenden mit Wohnsitz in Deutschland oder Frankreich Homeoffice zu gewähren. Bis zu 100 Prozent ist das derzeit möglich – und wird es auch in den kommenden Monaten bleiben.

Bisher war das in diesem Umfang nur dank einer coronabedingten Sonderregelung erlaubt. Diese hätte eigentlich am 30. Juni enden sollen. Doch jetzt wurde ihre Gültigkeit um ein halbes Jahr verlängert. Damit ist es den Grenzgängerinnen und Grenzgängern weiter möglich, mehr als 60 Tage im Jahr im Homeoffice zu arbeiten, ohne dass sie dabei ihren privilegierten Status verlieren.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

bei den Doppelbesteuerungsabkommen, welches Sie ansprechen, handelt es sich bilaterale Verträge der jeweiligen Staaten. Anders ist es beim Sozialversicherungsrecht, welches auf EU-Ebene geklärt wird und wo eine Verlängerung der Ausnahmeregelungen bis zum Jahresende erreicht wurde.

Leider war es nicht möglich, mit Österreich ein solches Abkommen auszuhandeln. Uns ist es aber ein Anliegen, dass wir das Recht auf Home-Office weiter stärken und die Erfahrungen der letzten Jahre während der Pandemie evaluieren und dazu auch Ihre Fragen mitdiskutieren werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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