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Rolf Mützenich
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Frage von Gustav B. •

Warum ist es nicht möglich, den Leuten mit Nachtspeicherheizungen auch zu helfen

Sehr geehrter Herr Mützenich,
eine Anfrage an die Grünen, warum die Nachtspeicherheizungen nicht berücksichtigt werden, wurde fast genauso beantwortet wie sie antworten Wir konnten uns mit unseren Partnern nicht einigen.Bitte erklären sie mir doch, warum das nicht möglich ist, Der Preis für eine kWh Nachtstrom (NT) hat sich rundweg mehr als verdoppelt, fast verdreifacht und liegt bei ca. 39 Cent. Vor der Krise lag der Nachstromtarif bei 11 Cent pro Kilowatt Der Strompreisdeckel liegt bei 40 Cent pro Kilowatt, kommt also hier überhaupt nicht zum tragen. Auch die Berechnungen aus dem Wirtschaftsministerium laufen doch hier ins leere. Den Tagtarif HT kann man vernachlässigen, weil hier nur bei Bedarf ein Ventilator Strom benötigt. Die Verbrauchsintensive Aufladung erfolgt in der Nacht..Mein Abschlag beträgt monatlich seit Januar 568€.Davor waren es 203 €. Mit meiner Rente ganz schwer und nur mit vielen Abstrichen zu stemmen.Als SPD Wähler bin ich ganz arg enttäuscht.
MfG G. B.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

wenngleich der separate Referenzpreis, den die Verbraucherzentrale Bundesverbrand, fordert, nicht geplant ist, unterstützt die Bundesregierung Nachtstrombezieher in anderer Weise: Bei zeitvariablen Tarifen, wie sie Haushalte mit Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen oft nutzen, wird stattdessen ein zeitlich gewichteter Durchschnittspreis herangezogen, um den Entlastungsbetrag der Strompreisbremse zu berechnen. Wenn beispielsweise von 0 bis 6 Uhr ein günstiger Tarif (NT) gilt und von 6 bis 24 Uhr ein teurer Tarif (HT), dann geht der Nachttarif zu 6/24 in den Durchschnitt ein und der Tagtarif zu 18/24.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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