Wann rechnen Sie mit Beendigung der laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach der JI-Richtlinie unter der Federführung Ihrer Parteikollegin N. Faeser?
Wann rechnen Sie mit Beendigung der laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach der RICHTLINIE (EU) 2016/680 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des
Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates? Federführend ist das Ministerium Ihrer Kollegin N. Faeser.
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2022/11_Umsetzung-JI-Richtlinie.html
Wie sehen Sie die Missachtungen durch die Bundesrepublik Deutschland unter der Federführung des Ministeriums von Ihrer Parteikollegin N. Faeser?
Sehr geehrter Herr H.,
in dem Vertragsverletzungsverfahren rügt die EU-Kommission mit Mahnschreiben vom 19. Mai 2022 die unzureichende Umsetzung von Artikel 47 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2016/680 in nationales Recht. Hierzu hat die Bundesregierung mit Schreiben vom 19. Juli 2022 fristgerecht Stellung genommen. Die Bundesregierung argumentiert, dass die Aufsichtsbehörden mit wirksamen Abhilfebefugnissen ausgestattet sind. Die konkrete Ausgestaltung dieser Befugnisse werde von Art. 47 Absatz 2 Richtlinie (EU) 2016/680 nicht vorgegeben, soweit diese – wie im vorliegenden Fall – wirksam seien. Über den weiteren Fortgang des Vertragsverletzungsverfahrens entscheidet die EU-Kommission als Herrin des Verfahrens (Art. 258 AEUV).
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich