Verbeitragung Direktversicherungen
Sehr geehrter Herr Mützenich
Herr Scholz hatte im Wahlkampf angekündigt, doch um die Verbeitragung von Direktversicherungen,die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen worden sind zu kümmern. Wie ist hier der Stand der Dinge?
Mit freundlichen Grüßen
C. S.
Sehr geehrte Frau S.,
die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, die 2004 eingeführte Vollverbeitragung sowie die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung abzuschaffen. Das hat der SPD-Parteivorstand bereits im Juni 2017 ausdrücklich beschlossen. In einem ersten Schritt haben wir mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, einen Freibetrag in Höhe der bis dahin geltenden Freigrenze eingeführt. Die Neuregelung führt dazu, dass auch Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner oberhalb der bisherigen Freigrenze finanziell entlastet werden. Bisher musste auch bei geringem Überschreiten der Freigrenze der volle Beitrag auf die gesamte Betriebsrente gezahlt werden. Da wir die Einführung einer Bürgerversicherung jedoch nicht im Koalitionsvertrag verankern konnten, werden wir im Zuge der anstehenden gesundheits- und rentenpolitischen Vorhaben nach neuen Spielräumen für die Reform des Beitragsrechts suchen, die auch von unseren Koalitionspartnern mitgetragen werden. Derzeit ist nichts geplant, um weitere Entlastungen für die Direktversicherten zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich