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Rolf Mützenich
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Frage von Timothee G. •

Unterstützen Sie Waffenlieferungen an Israel trotz des Interimsurteils des Internationalen Gerichtshof, dass der Vorwurf des Völkermords plausibel ist? Und trotz Forderung des UN Menschenrechtsrats?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Die Bundesregierung betont, dass Israel das völkerrechtlich verbriefte Recht hat, sich zu verteidigen. Gleichzeitig muss Israel bei seinem Vorgehen gegen die Hamas jedoch die Verhältnismäßigkeit wahren. Wir fordern daher von beiden Seiten die strikte Einhaltung des humanitären Völkerrechts.

Bisher hat der Internationale Gerichtshof in dem von Ihnen angesprochenen Verfahren noch keine endgültige Entscheidung getroffen, sondern lediglich vorläufige Maßnahmen angeordnet. Diese Maßnahmen sind selbstverständlich völkerrechtlich bindend. Darüber hinaus hat der Internationale Gerichtshof in einem separaten Verfahren am 30. April 2024 einen Eilantrag Nicaraguas abgewiesen. Folglich besteht für Deutschland keine Verpflichtung, seine Rüstungsexporte nach Israel zu stoppen.

Es ist mir wichtig zu betonen, dass Deutschland keine Konfliktpartei im Nahen Osten ist. Vielmehr setzen wir uns nachdrücklich für eine verhandelte Zweistaatenlösung ein. Deshalb setzen wir unsere humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung in Gaza selbstverständlich fort. Derzeit ist Deutschland der größte Geber von humanitärer Hilfe für die Palästinenser und beteiligt sich auch an Hilfslieferungen aus der Luft. 

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

 

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