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Rolf Mützenich
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Frage von Adolf S. •

Strompreisbremse Nachtspeicherheizung ?

Guten Tag Herr Mützenich,
Es gibt 1,4 Millionen Nachtspeicherkunden die normal verbilligten Strom bekommen, da die Stromversorger bie Niedrigtarifzeit die Heizung je nach ihrem Bedarf Ein- oder Ausschalten.
Wie sieht es da mit der Strompreisbremse aus, mit 40 Cent ist es keine Entlastung ?
Mein Sromversorger Lichtblick gab die Auskunft :" Die Strompreisbremse gilt auch für deine Nachtspeicherheizung."
Bitte um Antwort
Mit freundlichem Gruß
Adolf S.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

wir haben mit der Strompreisbremse beschlossen, auch Haushalte mit Nachtstromspeicher-Heizungen zu entlasten. 

Bei Haushalten mit zeitvariablen Tarifen – u. a. Haushalten mit Nachtspeicherheizungen – wird ein monatlicher Durchschnittspreis verwendet, um den Entlastungsbetrag der Bremse zu berechnen und so zu berücksichtigen, dass der nachts bezogene Strom günstiger ist als der Strom, der tagsüber bezogen wird. Wer also von 0 bis 6 Uhr einen günstigen Tarif abgeschlossen hat, um damit seinen Nachtspeicherofen zu betreiben und von 6 bis 24 Uhr einen teuren Tarif abgeschlossen hat, bei dem wird ein gewichteter Durchschnittswert gebildet – der günstige Tarif fließt dann nur zu 6/24 in den Durchschnitt und der teurere Tarif geht zu 18/24 ein.

Für Nachtspeicherheizungen wurden darüber hinaus und damit konkret keine weiteren Entlastungen verständigt, obwohl Nachtspeicher-Tarife trotz drastischer Erhöhungen oft noch unter 40 Cent Preisgrenze fallen dürften und die Verbraucher:innen somit nur durch die allgemeinen Missbrauchsvorschriften und damit nicht grundsätzlich vor einer Vervielfachung ihrer Rechnung geschützt sind. SPD-seitig eingebrachte Lösungsansätze konnten wir gegenüber unseren Koalitionspartnern leider nicht durchsetzen. Wir werden dieses Thema aber in erneut in die Gespräche der zuständigen Arbeitsgruppen unserer Koalition aufnehmen und daher danke ich Ihnen für Ihre Frage. 

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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