Sehr geehrter Herr Mützenich, bezüglich Ihrer letzten Antwort zum Cannabis Gesetz, dass noch Verhandlungen zum Gesundheitsschutz laufen, was ist damit genau gemeint? Bleibt der Eigenanbau im Gesetz?
Die SPD hat sich offiziell zum Eigenanbau bekannt und ist so auch mit der FDP und Grünen verhandelt worden. Der Eigenanbau muss weiterhin im Gesetz erlaubt sein. Die genannten Obergrenzen von 50g müssen weiter nach oben geöffnet werden, da sie den Eigenanbau praktisch aushebeln. Dazu ist ein Verbot von Extrakten und die Edibles nicht vereinbar mit dem Gesundheitsschutz und darf nicht im kommendne Gesetz verankert werden.
Sehr geehrter Herr H.,
ich freue mich mit Ihnen, dass das Cannabisgesetzt nunmehr am 23. Februar verabschiedet wurde.
Damit soll künftig der private Eigenanbau von Cannabis von bis zu drei Cannabis-Pflanzen durch Erwachsene zum Eigenkonsum möglich sein sowie gemeinschaftlicher, nicht gewerblicher Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen, den Cannabis Social Clubs. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis wird künftig für Erwachsene straffrei sein.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich