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Rolf Mützenich
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Frage von Franz W. •

Öl + Gasheizungen. Täglich liest man wieder, Änderungen, jetzt herrscht Klarheit, Ausnahmen, keine Kosten. Aber was hat sich in den letzten Wochen konkret geändert? Wenn man genau liest nämlich nichts

Sehr geehrter Herr Mützenich. Ich verfolge täglich sehr genau die Nachrichten und die Aussagen Ihrer Regierungskoalition. Seit Wochen täglich eine neue "Besänftigung" der Bürger. Aber was genau hat sich geändert? Genau gelesen absolut nichts. In der letzten Meldung hieß es: "Koalition hat sich auf einen Kompromiss geeinigt, Heizungstausch nicht auf dem Rücken der Bevölkerung". Wenn das bezuschusst wird, zahlt es ja wieder der Steuerzahler. Ab Jan. 24 gilt nach wie vor, neue Heizung min. 65% erneuerbare Energie, Gas u. Ölheizungstausch darf bei Totalausfall ausgetauscht werden, aber nur 3 Jahre lang bis die wieder raus muss um das dann durch Wärmepumpe oder ählichem zu ersetzen. Ausnahmen sind nicht definiert, genau diese Regelungen hören wir seit Wochen. Ausnahmen ja, aber welche? Wird man dann dem Kaminkehrer und dem Denunziantentum ausgeliefert? Das ist alles nur Gewäsch. Wir können lesen, will uns Rot/Grün zum Besten halten? Meine Frage NOCHMAL, WAS HAT SICH GEÄNDERT? Danke sehr.

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Sehr geehrter Herr W.,

In den letzten Wochen hat die Bundesregierung finanzielle Entlastung für Bezieher:innen von Öl- und Gasheizungen beschlossen: Ähnlich zur Strom- und Gaspreisbremse bekommen Privathaushalte, die mit Heizungen mit Heizöl, Flüssiggas, Kohle und Holz betreiben, rückwirkend für 2022, monetäre Hilfen. Für die Auszahlung dieser Hilfen ist allerdings nicht der Bund, sondern die Länder verantwortlich. Das Antragsverfahren der Länder für die finanziellen Hilfen steht allerdings noch aus, weshalb es bisher keine Auszahlung gab. Sobald die Verfahrenshürden genommen sind, können die Bezieher:innen von Heizöl-, Flüssiggas-, Kohle- und Holz-Heizungen, die Erstattung beantragen, wobei sich der maximale Erstattungsbetrag pro Haushalt auf 2000 € beläuft.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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