Lieferkettenrichtlinie / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Stehen diese Geschäftspraktiken von Übersetzungskäufern im Einklang mit der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und dem dt. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?
Guten Tag Herr Mützenich, ich schreibe Ihnen als Wähler mit Wohnsitz in Köln und als freiberuflicher Diplom-Übersetzer. Ich habe 1997 meinen Abschluss als Diplom-Übersetzer an der FH Köln gemacht und habe dann zunächst als angestellter Übersetzer gearbeitet und seit 2002 als Freiberufler. In dieser Zeit sind die Honorare beständig gesunken. Heute zahlen viele Auftraggeber nicht mehr für Übersetzungen zum regulären Wortpreis, sondern für die Nachbearbeitung von maschinell vorübersetzten Texten, was i.d.R zu einem niedrigeren Stundenverdienst führt. In jüngster Zeit kommen auch KI-Vorübersetzungen zum Einsatz, wodurch der Stundenverdienst weiter sinkt. Diese Trends führen dazu, dass die Arbeit als freiberuflicher Übersetzer immer mehr prekarisisiert wird. Stehen diese Geschäftspraktiken von Übersetzungskäufern im Einklang mit der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und dem dt. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)? Wer kann wie kann dagegen vorgehen? MfG Dietmar A.
Sehr geehrter Herr A.
ich kann Ihre große Sorge der Prekarisierung der Tätigkeit des freiberuflichen Übersetzers verstehen. ChatGPT und andere KI-Anwendungen führen in vielen Bereichen zu großen Zukunftsängsten.
In der immer weiter digitalisierten und sich digitalisierenden Arbeitswelt wandeln sich Berufsfelder. Diese Sorgen müssen mit anderen Mitteln bekämpft werden, da das LkSG dafür nicht greift. In der SPD-Bundestagsfraktion setzen wir uns dafür ein, dass ein fairer Wandel der Berufsfelder unter der Berücksichtigung der Digitalisierung stattfinden kann, ohne dass Tätigkeitsbereiche ganz verschwinden.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich