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Rolf Mützenich
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Frage von Werner K. •

Ist der Regierungswille endgültig? Keine Unterstützung der Nachtstrombezieher?

Sehr geehrter Herr Mützenich,
die Gasbezieher erhalten ohne Nachweis der wirtschaftlichen Verhältnisse einen adäquaten Zuschuss zu den Heizkosten. Inzwischen hat der Haushaltszuschuss des Bundestages Mittel für Heizöl, Pellets u.a. freigegeben. Nach unverbindlichen Schätzungen heizen 500000 Haushalte noch mit Nachtstrom. Sind diese endgültig vergessen worden ? Die Abgeordneten der Regierungsparteien verweisen auf eine Berechnungsformel, die bei angenäherten Stromkosten für NT und HT von mehr als 40 ct/kWh untauglich ist. Ehrlicher ist die Meinung, dass sich die Parteien unter Zeitdruck nicht einigen konnten.
Warum folgt man nicht dem VdK und dem Verbraucherschutz, die dringend eine Entlastung der Nachtstromkunden fordern?
Ich gehe davon aus, dass Sie als Sozialdemokrat in führender Position die Angelegenheit noch einmal überdenken. Denn es ist Druck im Kessel. 2 Mio potenzielle Wähler sollten nicht abdriften.
M.f..G, Werner K...

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

wenngleich der separate Referenzpreis, den die Verbraucherzentrale Bundesverbrand, fordert, nicht geplant ist, unterstützt die Bundesregierung Nachtstrombezieher in anderer Weise: Bei zeitvariablen Tarifen, wie sie Haushalte mit Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen oft nutzen, wird stattdessen ein zeitlich gewichteter Durchschnittspreis herangezogen, um den Entlastungsbetrag der Strompreisbremse zu berechnen. Wenn beispielsweise von 0 bis 6 Uhr ein günstiger Tarif (NT) gilt und von 6 bis 24 Uhr ein teurer Tarif (HT), dann geht der Nachttarif zu 6/24 in den Durchschnitt ein und der Tagtarif zu 18/24.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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