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Rolf Mützenich
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Frage von Norbert N. •

Herr Mützenich erklären Sie mit doch warum der Hamburger Hafen nun zum Teil an China verkauft werden soll. Wurde aus dem Verkauf des Gasspeichers an Rußland nichts gelernt.

Und der Knaller ist, dass seinerzeit das Bundeskartellamt von dem Verkauf an Rußland gewarnt hat; aber damit hat die SPD ja als seinerzeitiger Juniorpartner nichts zu tun, die Richtlinienkompetenz hatte ja Frau Merkel. Wieso brauchen wir eigentlich diese teuren Bundesbehörden bei denen der Sachverstand des Mitarbeiter anscheinend geringgeschätzt wird. Es sitzen ja genug Juristen im Bundestag, die es besser wissen und wenns dann zum Hauen und Stechen kommt mit üppigen Übergangsgelder nicht mehr in Amt und damit nicht mehr verantwortlich sind.
Haben die Chinesen nicht mit sehr rigiden Verträgen (Abbau der Bodenschätze), beim Bau der Bahnstrecken, den Handlungsspielraum afrikanischer Staaten stark eingeschränkt? Und in Deutschland ? Herr Mützenich, ich würde wie die katholische Kirche an den Dogmen festhalten, bei der SPD "Handel durch Wandel" wobei eine kritische Überprüfung in "Berlin" anscheinend nie erfolgt ist. > Nordstream 2 und damit höherer Anteil an russischen Gas!?

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Sehr geehrter Herr N.,

der Hamburger Hafen und die Hafeninfrastruktur bleiben im Eigentum der Stadt Hamburg. Die Minderheitsbeteiligung betrifft lediglich die Betriebstochter des Terminals Tollerort (CTT) der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA). Es handelt sich hierbei um eine reine Finanzbeteiligung, COSCO erwirbt keine Anteile am Hamburger Hafen. Außerdem erhält COSCO keine Exklusivitätsrechte, was bedeutet, dass das Terminal weiterhin für alle Kunden offen ist. 

COSCO erreicht mit einer Beteiligung von 24,9 Prozent keine Sperrminorität, das heißt, dass Entscheidungen der Geschäftsführung nicht blockiert werden könnten. Die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) würde weiterhin die Mehrheitsgesellschafterin der Betriebsgesellschaft CTT GmbH des Terminals bleiben. Damit behält die HHLA die alleinige Kontrolle über alle relevanten geschäftlichen Entscheidungen. Sollte COSCO künftig eine höhere Beteiligung anstreben, würde erneut eine Investitionsprüfung durch die Bundesregierung ausgelöst. Unabhängig davon ist künftig zu prüfen, ob das Außenwirtschaftsrecht mit Blick auf wichtige Transportinfrastrukturen nochmals nachgeschärft werden muss.

Weiter wird durch den Kabinettbeschluss vom 26. Oktober 2022 sichergestellt, dass COSCO keinen Einfluss auf strategische Geschäftsentscheidungen erhält. COSCO darf insbesondere keine Mitglieder der Geschäftsführung, Prokurist:innen oder Personen mit Prokurist:innen vergleichbaren handelsrechtlichen Vollmachten bestimmen, keine Vetorechte in der Gesellschafterversammlung oder im Aufsichtsrat wahrnehmen, vom Hamburger Hafen nicht den Rückerwerb der Beteiligung verlangen, sowie lediglich ein Aufsichtsratsmitglied nominieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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