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Rolf Mützenich
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Frage von Andreas T. •

Gibt es nicht doch ein Glaubwürdigkeitsproblem beim RKI? (Bezugnahme auf Ihre Antwort an Tamara F. vom 18.1.22)

Sehr geehrter Herr Mützenich,
bezugnehmend auf die Frage zur Glaubwürdigkeit des RKI (von Tamara F. am 18.1.22) - das RKI ist entgegen Ihrer Aussage nicht irgendein Institut, sondern eine Bundesoberbehörde. Halten Sie es wirklich für unschädlich in Bezug auf die unabhängige Arbeit einer solchen, wenn diese Großspenden von 500.000 US Dollar annimmt und das auch noch von einer Stiftung, die im Tätigkeitsfeld des RKI Interessen vertritt? Ein kleiner Angestellter in einer unteren Behörde darf nicht einmal ohne Weiteres einen Blumenstrauß im Wert von 15 Euro annehmen - zur Verhinderung von Korruption.

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr T.,

bei der Frage nach der Annahme von Spendengeldern und Blumensträußen handelt sich um zwei vollkommend unterschiedliche Fragstellungen die auf den ersten Blick nicht klar zu unterscheiden sind. Das RKI dürfte auch keine Geschenke von Gates annehmen, aber eine transparente, zweckgebundene Spende zur Forschung ist ein anderer Sachverhalt.

Das RKI kann für seine Forschungsarbeit spenden annehmen (vgl. https://www.rki.de/DE/Content/Service/Spenden/spenden_node.html).  Um Transparenz, Neutralität und Integrität der behördlichen Forschungsarbeiten zu wahren, benötigt das Robert Koch-Institut das schriftliche Einverständnis des oder der Spender:in zu einer Veröffentlichung von Name, Anschrift, Art, Wert und Verwendungszweck der Spende im Sponsoringbericht der Bundesregierung. Es besteht als Transparenz und ein Vorteilnahme ist ausgeschlossen.

Anders verhält es sich bei dem angesprochenen Blumenstrauß. Den Beamtinnen und Beamte dürfen nach § 42 BeamtStG, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

 

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