Frage zum Tierschutzgesetz
1. Sollten Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU verboten werden?
2. Sollten Amputationen, die dazu dienen, Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen, verboten werden?
3. Sollten jegliche Formen der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln, verboten werden?
4. Sollten exotische Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“ in Privathaltung verboten werden?
5. Sollte jede Form der Wildtierhaltung im Zirkus verboten werden, und dies ohne Ausnahmen?
6. Sollte der Verkauf von Welpen und anderen Tieren über Online-Plattformen verboten werden, da die Tierheime bereits voll sind?
7. Sollte die Qualzucht in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich verboten werden?
Sehr geehrte Frau B.
vielen Dank für Ihre Vielzahl an Fragen zum Tierschutzgesetz.
Die Novellierungen des Tierschutzgesetzes umfassen Änderungen zum Tierschutz mit dem Online-Handel, der Heim- und der landwirtschaftlichen Tierhaltung und der Haltung von Wildtieren in reisenden Zirkussen wichtige Bereiche, in denen Tiere gehalten werden oder in denen mit ihnen umgegangen wird. In diesem Zusammenhang werden sollen auch Langstrecken-Tiertransporte, insbesondere für Zirkustiere, verboten werden. Angestrebt wird ebenfalls, solche von Ihnen genannten Amputationen konsequent zu verbieten. Die Anbindehaltung, von der Sie sprechen, wird ebenfalls grundsätzlich verboten. Zu Ihrer Frage hinsichtlich der Qualzucht, kann ich folgendes sagen: Es soll keine Zucht mit Tieren mit erblich bedingten Merkmalen geben, die zu Schmerzen und Leiden führen. Damit stärkt das BMEL zudem den Vollzug des Qualzuchtverbots durch die Bundesländer. Zusätzlich dürfen Wirbeltiere mit Qualzuchtmerkmalen nicht mehr ausgestellt werden. Das Züchten gesunder Tiere bleibt erlaubt, es geht nicht um das pauschale Verbot von bestimmten Rassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich