Etwas für die Demokratie Entscheidendes fehlt, immer noch – nämlich Informationen über die Nebentätigkeiten derjenigen, die Gesetze beschließen! Was ist da los?
Man denke nur an Maskendeals, Philipp Amthors Aktienoptionen oder die zahlreichen unbekannten Geschäftspartner des inzwischen ausgeschiedenen CDU-Energiepolitikers Joachim Pfeiffer. Da wurde viel Vertrauen verspielt, das Ansehen des Parlaments insgesamt nahm Schaden.
SPD, Grüne, CDU/CSU und Linke brachten daraufhin einen gemeinsamen Gesetzentwurf in den Bundestag ein.
Eine deutliche Verschärfung und Ausweitung der bisherigen Regeln für Abgeordnete.Endlich müssen Abgeordnete nun ihre Nebeneinkünfte auf Euro und Cent offenlegen. Bezahlte Lobbyarbeit neben dem Mandat wurde verboten, ebenso Beratung von Kunden in Lobbyarbeit.
Aktuell sehen wir von den Nebentätigkeiten und den Nebenverdiensten: genau gar nichts! Das ist untragbar. Mögliche Interessenkonflikte bleiben unsichtbar. Ob sich Abgeordnete an die Regeln des neuen Gesetzes halten, ist nicht nachvollziehbar.
Beleg:https://www.lobbycontrol.de/2022/09/bundestagsabgeordnete-nebeneinkuenfte-noch-immer-nicht-oeffentlich/
Sehr geehrter Herr T.,
die Transparenzskandale am Ende der letzten Wahlperiode haben sicherlich das Vertrauen der Bürger:innen immens beschädigt. Es war daher gut, dass wir in kurzer Zeit die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages deutlich verschärft haben. Wir haben sämtliche Transparenzregeln ins Abgeordnetengesetz übertragen, neue Regeln eingeführt und alte Regeln geändert.
Die Bundestagsverwaltung hat sich mit Nachdruck dafür eingesetzt, noch vor der letzten Bundestagswahl eine Verfahrensweise anhand der neuen Rechtslage zu entwickeln. Die Vielzahl jedoch der Verhaltensregeln und die hierzu erforderlichen Angaben, die durch die Zahl der Abgeordneten multipliziert werden, führen nicht nur zu einer enormen Datenmenge, die sehr sorgfältig bearbeitet werden muss. Die verschiedensten Nebentätigkeiten, Nebeneinkünfte, Beteiligungen an Gesellschaften, geldwerten Zuwendungen usw. der jeweiligen Abgeordneten müssen rechtmäßig angezeigt werden.
Durch die neue Rechtslage entstehen jedoch erwartungsgemäß neue Fragen, die beantwortet werden müssen, bevor die Angaben der Abgeordneten angezeigt und veröffentlicht werden. Aus diesem Grund hat der Ältestenrat im Mai 2022 Ausführungsbestimmungen mit erläuternden Hinweisen erlassen. Die Bundestagsabgeordneten hatten anschließend die Gelegenheit, anhand der Ausführungsbestimmungen ggf. ihre Angaben anzupassen. Ich bin zuversichtlich, dass die Bundestagsverwaltung derzeit ohne schuldhafte Verzögerung arbeitet und dass die angezeigten Angaben der Abgeordneten bald nach und nach veröffentlicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich