Frage von Annette S. • 20.03.2023
Der Bundestag soll ja auf 630 Abgeordnete reduziert werden. Wäre es nicht aus Kostengründen sinnvoller die dann freiwerdenden Büros anstatt einer teuren Erweiterung des Kanzleramtes zu nutzen?
Antwort von Rolf Mützenich SPD • 23.03.2023
Sehr geehrte Frau S.,
bereits für die aktuelle Legislaturperiode hat der Bundestag für seine Mitarbeiter:innen Büroräume angemietet, die als solche nicht primär der Unterbringung von Abgeordnetenbüros dienten. Das eventuelle Freiwerden dieser Büros durch die Wahlrechtsreform bedeutet folglich nicht, dass diese Räume an sich in der Hand des Bundes liegen.
Außerdem handelt es sich beim Bundestag und beim Bundeskanzler(-amt) als Teil der Bundesregierung um zwei unterschiedliche Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Demnach können die Räumlichkeiten des einen Organs nicht direkt und unmittelbar vom anderen Verfassungsorgan beansprucht werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Rolf Mützenich