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Rolf Mützenich
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Frage von klaus w. •

cum ex: Wie stehen sie zu diesen Tatsachen?

ch habe am Freitag im ZDF die Wochenshow gesehen und denke eigentlich es ist eine Satiresendung!

Doch was ich da über Cum Ex-Geschäfte gehört und gesehen habe hat mir doch den Atem verschlagen!

Da wird der Staat um ca.30 Milliarden € betrogen und es passiert fast garnichts! Die leitende Staatsanwältin gibt auf, weil von den staatlichen Institutionen die Aufklärung der Sachlagen Intensiv behindert wird! Wenn ich als normaler Bürger dem Finanzamt irgenteine Kleinigkeit verschweige wird sofort gedroht! Da wird doch mit zweierlei Maß gemessen! Wie stehen sie zu diesen Tatsachen?
KLaus W.

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Sehr geehrter Herr W.,

seit  2012 hat es verschiedene Änderungen in der Steuergesetzgebung gegeben, um die Cum-Ex-Kriminalität zu beenden. Das Verfahren der Kapitalertragsteuererhebung und -erstattung wurde grundsätzlich neu strukturiert. Betrugsmöglichkeiten wurden ausgeräumt, indem die Stellen, die die Kapitalerträge auszahlen, und die Stellen, die die Erstattung von Kapitalerträgen vornehmen, zusammengefasst wurden.

Mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz haben wir außerdem die Grundlagen für eine umfassende Digitalisierung des gesamten Verfahrens geschaffen. Die Angaben auf den Erstattungsanträgen von Kapitalertragsteuern wurden erweitert, um deren Berechtigung effektiv prüfen zu können. Außerdem wurde die Haftung der Banken für die Richtigkeit der Angaben auf ihren Erstattungsanträgen verschuldensunabhängig verschärft. Im nächsten Schritt wird eine europäische Richtlinie, die sogenannte Faster-Richtlinie, die grenzüberschreitenden Erstattungsverfahren von Kapitalerträgen vereinheitlichen und betrugssicher machen.

Neue Fälle von Cum-Ex-Kriminalität sind nicht bekannt geworden. Durch die Digitalisierung der Verfahren würde ein Steuerbetrug im Ausmaß der Cum-Ex-Delikte künftig früh auffallen und es könnte schnell gegengesteuert werden.

Die rechtliche Verfolgung der Cum-Ex-Kriminalität wird sich noch einige Jahre hinziehen. Das liegt an der Komplexität der Gestaltungen und der Vielzahl an Beteiligten. Es wurden bisher wichtige strafrechtliche Erfolge erzielt. Die Cum-Ex-Transaktionen wurden als rechtswidrige Steuerhinterziehung qualifiziert. Es gab bereits strafrechtliche Verurteilungen von zentralen Akteuren, wie etwa Bankenvertretern, ohne die diese Transaktionen nicht stattfinden konnten.

Den Eindruck, dass gegen die Cum-Ex-Kriminalität nicht vorgegangen werden würde, kann ich also nicht bestätigen. Wegen der Komplexität dauert die strafrechtliche Verfolgung aber länger. Dies ist in einem Rechtsstaat unvermeidlich.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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