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Frage von Thomas H. •

Bezug auf Ihre Antwort vom 17.05.24 auf meine Frage vom 03.05.24: Ist zu "befürchten", dass d. Generalbundesanwalt niemals zu Ermittlungsergebnissen kommen wird oder kommen soll? Was tut die SPD dann?

Antwort von Rolf Mützenich

SPD • 17.05.2024

Sehr geehrter Herr H.

das Thema "Beschädigung der Nord Stream Pipelines" war bereits mehrfach Gegenstand der Unterrichtung in diversen Ausschüssen des Bundestages, so auch im Auswärtigen Ausschuss.

Im Rahmen der Ermittlungen, die der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) im Zusammenhang mit der Beschädigung der Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee am 26. September 2022 wegen des Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage nach § 88 des Strafgesetzbuches und anderer Straftaten führt, wird sämtlichen Hinweisen zur Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhalts nachgegangen.

Darüber hinaus beteiligen wir uns nicht an Spekulationen über die Urheberschaft der Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines. Es gilt die Ermittlungsergebnisse des Generalbundesanwalts abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr H., 

wie ich geschrieben habe, gilt es die Ergebnisse abzuwarten und von Spekulationen abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

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