Frage an Rolf Mützenich von Rolf S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Mützenich ,
wie passen eigentlich diese beiden Urteile in einem Rechtsstaat zusammen?
Jugendlicher Intensivtäter und Koma-Schläger geht Straffrei aus
http://www.express.de/nachrichten/region/koeln/koma-schlaeger-bekommt-keine-strafe_artikel_1210237945388.html
80 Jährige vergaß Eier zu bezahlen (1,39 Euro) und bekommt eine 200 Euro Strafe aufgebrummt
http://www.express.de/nachrichten/region/koeln/seniorin-80-vergass-eier---jetzt-muss-sie-200-euro-strafe-zahlen_artikel_1235811315868.html
Wo sehen Sie potential, solche Auswüchse zukünftig zu verhindern? Warum wird das Jugendstrafrecht besonders für Wiederholungstäter nicht radikal verschärft?
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann verstehen, dass diese beiden Fälle Ihr Rechtsempfinden verletzen. Sie lassen sich jedoch meiner Meinung nach weder vergleichen noch verallgemeinern.
Erst letztes Jahr ist das Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht verabschiedet worden, demgemäß jugendliche Straftäter, die zu einer Haftstrafe von mindestens sieben Jahren wegen schwerster Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung sowie in Fällen von Raub- oder Erpressungstaten mit Todesfolge (sogenannte Intensivtäter) verurteilt wurden, nachträglich in Sicherheitsverwahrung genommen werden können.
Weitere Reformen des Jugendstrafrechts sind momentan nicht angedacht. Ich bin allerdings der Meinung, dass die Instrumentarien des derzeit geltenden Jugendstrafrechts durchaus ausreichend sind.
Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich mich zu einzelnen Strafverfahren nicht äußern kann. Weiterhin obliegt die Entscheidung über das Strafmaß gemäß den rechtlichen Vorschriften dem jeweiligen Richter und nicht den Abgeordneten des Deutschen Bundestags.
In der Hoffnung, Ihnen damit weitergeholfen zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich