Frage an Rolf Mützenich von Dennis E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Mützenich,
da ich nicht gläubig bin und auch mit der Weltanschauung der katholischen Kirche nicht übereinstimme, würde ich gerne aus dieser Kirche austreten.
Jedoch soll ich für diese "Leistung" eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 € bezahlen. Dieser Sachverhalt und die Tatsache aktiv aus einer Organisation austreten zu müssen, der ich aktiv niemals beigetreten bin, ärgert mich sehr. Fest steht, dass meine Eltern mich haben taufen lassen als ich gerade einige Wochen alt war. Seitdem bin ich Mitglied dieser Kirche, obwohl ich mich nie dazu entschieden habe dies zu werden. Ich habe nie einen Vertrag unterschrieben, oder meiner Mitgliedschaft in sonstiger Weise zugestimmt.
Also, wieso muss ich bei einer staatlichen Behörde aus einer Kirche austreten, der ich nie beigetreten bin - wo doch Staat und Kirche angeblich getrennt sind - und dafür auch noch Geld bezahlen?
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Esper
Sehr geehrter Herr Esper,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Tatsache, dass Ihre Eltern sich dazu entschieden haben, Sie katholisch taufen zu lassen, will ich nicht bewerten.
Im Übrigen hat die Gebühr, die für den Austritt aus der Kirche erhoben wird, nichts mit der Kirche selbst zu tun. Für den Austritt haben nur wenige Religionsgemeinschaften eigene Regelungen; z.B. die so genannte "Übertrittsvereinbarung" zwischen Religionsgemeinschaften für den Fall, dass sich dem Austritt aus der einen gleich ein Eintritt in eine andere Religionsgemeinschaft anschließen soll. Bei den von Ihnen zu zahlenden 30 Euro handelt es sich meines Erachtens vielmehr um die Gebühr für einen Verwaltungsakt, dessen Höhe von der jeweiligen Gemeinde bzw. dem Amtsgericht verfügt und mit dem dadurch entstehenden Verwaltungsaufwand begründet wird. Daher ist Ihre Vertragsthese hinfällig.
In der Hoffnung, Ihre Frage damit beantwortet zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich